verschiedene Fragen zum MB

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Inselbiene

#1

23.03.2009, 12:39

Hallo. Ich muss grad einen MB beantragen, und weiß nicht, ob das so richtig ist...
Frage Nr. 1: Unsere Mdtin ist eine Gemeinde. Da muss ich doch anklicken "Der Antragsteller ist nicht zum vorsteuerabzug berechtigt" oder?

Frage Nr. 2: Hier geht es um eine Forderung aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Hier würde ich Katalog-Nr. 20 (Mietnebenkosten- auch Renovierungskosten) als Anspruch nehmen und als Mitteilungsform schreiben "Betriebs- und Heizkostenabrechnung und das Jahr", oder?

Frage Nr. 3: Zinsen würde ich ab dem ersten Verzugstag nehmen. Hier war es der 31.05., also würde ich den 01.06. angeben, oder?

Frage Nr. 4: Wir haben zuerst Gegner angeschrieben. Hierfür sind ja Gebühren entstanden. Gebe ich nun bei "Anwaltsvergütung vorgerichtliche Tätigkeit" unsere Gebühren mit oder ohne MwSt. an? Wie gesagt, die Mdtin ist eine Gemeinde.

Sorry wenn ich alles so blöde frage, aber irgendwie kann ich heute nicht klar denken :(
Benutzeravatar
NicoleH
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 385
Registriert: 20.09.2007, 15:37
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Nahe Kempten
Kontaktdaten:

#2

23.03.2009, 14:37

Frage Nr. 1: Unsere Mdtin ist eine Gemeinde. Da muss ich doch anklicken "Der Antragsteller ist nicht zum vorsteuerabzug berechtigt" oder?
in deinem fall geht es um eine private sache der gemeinde und sie ist daher nicht vorsteuerabzugsberechtigt, du musst also den haken setzen
Frage Nr. 2: Hier geht es um eine Forderung aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Hier würde ich Katalog-Nr. 20 (Mietnebenkosten- auch Renovierungskosten) als Anspruch nehmen und als Mitteilungsform schreiben "Betriebs- und Heizkostenabrechnung und das Jahr", oder?
also die 20 würde ich auch nehmen, aber ob der ganze text hinpasst ist fraglich...
Frage Nr. 3: Zinsen würde ich ab dem ersten Verzugstag nehmen. Hier war es der 31.05., also würde ich den 01.06. angeben, oder?
immer ab ersten verzugstag (5 % über BSZ)
Frage Nr. 4: Wir haben zuerst Gegner angeschrieben. Hierfür sind ja Gebühren entstanden. Gebe ich nun bei "Anwaltsvergütung vorgerichtliche Tätigkeit" unsere Gebühren mit oder ohne MwSt. an? Wie gesagt, die Mdtin ist eine Gemeinde.
wenn die gemeinde nicht zum vorsteuerabzug berechtigt ist, dann natürlich die bruttokosten (inkl. ust)
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
Inselbiene

#3

23.03.2009, 16:18

vielen Dank für deine Hilfe :thx
Antworten