Hallo. Ich muss grad einen MB beantragen, und weiß nicht, ob das so richtig ist...
Frage Nr. 1: Unsere Mdtin ist eine Gemeinde. Da muss ich doch anklicken "Der Antragsteller ist nicht zum vorsteuerabzug berechtigt" oder?
Frage Nr. 2: Hier geht es um eine Forderung aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Hier würde ich Katalog-Nr. 20 (Mietnebenkosten- auch Renovierungskosten) als Anspruch nehmen und als Mitteilungsform schreiben "Betriebs- und Heizkostenabrechnung und das Jahr", oder?
Frage Nr. 3: Zinsen würde ich ab dem ersten Verzugstag nehmen. Hier war es der 31.05., also würde ich den 01.06. angeben, oder?
Frage Nr. 4: Wir haben zuerst Gegner angeschrieben. Hierfür sind ja Gebühren entstanden. Gebe ich nun bei "Anwaltsvergütung vorgerichtliche Tätigkeit" unsere Gebühren mit oder ohne MwSt. an? Wie gesagt, die Mdtin ist eine Gemeinde.
Sorry wenn ich alles so blöde frage, aber irgendwie kann ich heute nicht klar denken
verschiedene Fragen zum MB
- NicoleH
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in deinem fall geht es um eine private sache der gemeinde und sie ist daher nicht vorsteuerabzugsberechtigt, du musst also den haken setzenFrage Nr. 1: Unsere Mdtin ist eine Gemeinde. Da muss ich doch anklicken "Der Antragsteller ist nicht zum vorsteuerabzug berechtigt" oder?
also die 20 würde ich auch nehmen, aber ob der ganze text hinpasst ist fraglich...Frage Nr. 2: Hier geht es um eine Forderung aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Hier würde ich Katalog-Nr. 20 (Mietnebenkosten- auch Renovierungskosten) als Anspruch nehmen und als Mitteilungsform schreiben "Betriebs- und Heizkostenabrechnung und das Jahr", oder?
immer ab ersten verzugstag (5 % über BSZ)Frage Nr. 3: Zinsen würde ich ab dem ersten Verzugstag nehmen. Hier war es der 31.05., also würde ich den 01.06. angeben, oder?
wenn die gemeinde nicht zum vorsteuerabzug berechtigt ist, dann natürlich die bruttokosten (inkl. ust)Frage Nr. 4: Wir haben zuerst Gegner angeschrieben. Hierfür sind ja Gebühren entstanden. Gebe ich nun bei "Anwaltsvergütung vorgerichtliche Tätigkeit" unsere Gebühren mit oder ohne MwSt. an? Wie gesagt, die Mdtin ist eine Gemeinde.
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.