Versagung Restschuldbefreiung

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Gast

#1

03.07.2006, 11:08

Wunderschönen guten Morgen allerseits!

Bin noch ziemlich neu hier und von diesem Portal total begeistert.. Falle jetzt gleich mal mit der Tür ins Haus, da mich aktuell eine Frage unter den Nägeln juckt:

Wenn ich einem Schuldner die Restschuldbefreiung versagen möchte, wie kann ich das tun? Ich hatte hier mal ein Telefonat mit einem freundlichen Rechtspfleger, der sagte etwas von persönlicher Anwesenheit beim Schlusstermin.. Genau wußte er es aber auch nicht.

Mein Fall: Titel aus 1999, Mandant hat Akte auf Wartefrist gelegt; jetzt nach Anschreiben meldet sich der Schuldner und gibt an, 2002 das InsoVerfahren eröffnet zu haben.. Wir bzw. Mandant hat von keinem InsoVerwalter Bescheid bekommen :?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Danke im Voraus LG Memo
Gast

#2

03.07.2006, 11:15

Hi Memo! Und erstmal herzlich willkommen bei uns im Forum! :D

Hm... wenn das Verfahren 2002 eröffnet wurde, ist die Frist um die Forderungen anzumelden auch schon vorbei... Das ist blöd...

Schreib doch den InsoVerwalter einfach mal an und frag nach, ob dies noch naträglich gemacht werden kann oder was es für Möglichkeiten für Euch/Euren Mandanten gibt... 4 Jahre sind immerhin eine lange Zeit...
Gast

#3

03.07.2006, 11:21

Hi Anucina :thx zunächst für die schnelle Antwort.

Hier geht es uns - ausnahmsweise - mal nicht darum, die Forderung nachträglich anzumelden. Nach Schlusstermin ist das ja eh nicht mehr möglich..

Der Rechtspfleger meinte bei dem Telefonat, man müsse persönlich zu dem Schlusstermin erscheinen, und der Restschuldbefreiung widersprechen. Da dieser aber schon stattgefunden hat, wollte ich wissen, ob man auch nach dem Schlusstermin die Möglichkeit hat, der Restschuldbefreiung zu widersprechen und was für evtl. Formvorschriften hierzu einzuhalten wären..

Vielleicht hat jemand ja schon mal soetwas gemacht

LG Memo
evelyn m.
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#4

03.07.2006, 11:21

ein grund für die versagung der restschuldbefreiung liegt nach bisherigen angaben nicht vor ... leider

jeder gläubiger muss sich selbst über inso-verfahren seiner schuldner informieren.
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
Gast

#5

03.07.2006, 11:29

@evelyn:

Ist es also so, dass es keine Pflichtverletzung des SChuldners darstellt, wenn er nicht alle Gläubiger angegeben hat? Ich weiß, dass man sich selbst informieren muss (soviel zum Schuldnerstaat :roll: ), ich war mir nur wegen der Versagung nicht sicher, da mir eben ein Rechtspfleger obiges mitgeteilt hat.

Ist er damit auf dem Holzweg gewesen?

Danke aber trotzdem für die Infos
evelyn m.
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#6

03.07.2006, 15:05

das problem dabei ist, dass du ihm diese pflichtverletzung nachweisen musst. er muss also WISSENTLICH euren mandanten "unterschlagen" haben, und das dürfte i.d.r. schwierig werden.

meist argumentieren die schuldner, dass ihnen das alles zu viel geworden ist und sie einfach alles, was sie finden konnten, abgegeben haben und gar keine ahnung haben, weshalb der oder jener da jetzt nicht dabei war... und meist kommen sie damit auch durch :(
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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