mücki hat geschrieben:Hallo,
entschuldige, dass ich jetzt erst zurück schreibe, habe das Thema ein wenig aus den Augen verloren. Meine Antwort mit dem Beginn der Hemmung bezog ich auf folgende Aussage von dir: "Und da bin ich mir schon unsicher: Fängt die Hemmung mit dem Tag des Widerspruchs (15.07.2016) an oder mit dem Tag der Zustellung des Widerspruchs an den Anspruchsteller (18.07.2016)?". Dahingehend wollte ich klarstellen, dass der Beginn der Hemmung bereits früher erfolgt.
Ich habe das bisher - in den wenigen Fällen wo ich mich mit dieser Problematik befassen musste - immer so gehandhabt, dass ich zum eigentlichen Verjährungstermin die Zeit der Hemmung hinzuaddiert habe. Bisher gab es damit keinerlei Probleme.
Nur mal am Rande: Das reguläre "Nichtbetreiben" des Verfahrens kann tatsächlich dazu führen, dass ein evt. Prozess verloren geht.
Ich weiß ja, dass manche Gläubigervertreter meinen, mit den Schuldnern machen zu können, was sie wollen..
In unserem Fall geht es um eine Rechnung, die unser Mandant nicht erhalten hat. Die Fakten meines Ausgangsposts konnten wir daher nur dem Mahnbescheid entnehmen (Datum der Rechnung und Gläubiger). Nach dem Mahnbescheid vom 06.07.2016 ist Widerspruch erhoben worden und nichts ist weiter passiert. Am 14.05.2017 hat dann unser Mandant ein Schreiben der Gläubigervertreter bekommen, in dem steht, er solle doch den Widerspruch mit dem beigefügten Schreiben zurücknehmen und man könne sich dann über eine vergleichsweise Regelung/Ratenzahlung einigen. Unser Mandant hat dann die Gläubigervertreter angeschrieben und klargestellt, dass er überhaupt keine Rechnung habe und mit der Gläubigerin auch keinen Vertrag abgeschlossen hat. Seit dem ist auch nichts mehr passiert.
Sollte es wirklich noch zu einem Prozess kommen, wäre ich dankbar, wenn du mir eventuell deine Quelle verraten könntest, aus der sich ergibt, dass bei Nichtbetreiben eines Verfahrens der Prozess eventuell schon verloren gehen kann. Ansonsten danke für deinen Tipp und ich schaue mal selber..
Aus Fehlern wird man klug, drum is einer nie genug... :D