Verjährung Zinsen

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Sandra S.
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#21

17.01.2007, 19:16

:thx Pepsi ... is ja echt interessant. Wieder was dazugelernt!

@Manu: Wollte es ja nur nochmal gesagt haben. :wink:
Liebe Grüße
von Sandra
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Pepsi
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#22

17.01.2007, 19:39

ja das fand ich auch :dagegen
MrBoogie
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#23

17.01.2007, 20:09

aha. ist schon interessant. in der regel kommen solche fälle sehr selten vor. daher würde ich sagen, man muss das nicht wissen. aber ich hab was dazugelernt. mir ist das egal. wenn bei mir so ein fall eintreten sollte, wird das normal angerechnet. und bis jetzt hat sich noch kein schuldner beschwert.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
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Pepsi
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#24

18.01.2007, 08:04

ja normalerweise nicht, nur bei uns ging es um ne Forderung, die schon 10 Jahre alt war, der Schuldner hatte mehr als die Hälfte bezahlt und hat nun einen Anwalt aufgesucht um natürlich soviel wie möglich rauszuschlagen.. ja und der war schlau und kannte diesen Kommentar :-/ da mussten wir uns dann auch eines besseren belehren lassen
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#25

18.01.2007, 09:06

so ich hab mich jetzt noch mal damit beschäftigt.

meiner meinung nach war das nicht ganz so richtig. ich verweise nochmals auf einen anderen thread: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=14 ... 7&start=10

sollte es so sein, dass z. b. eine ratenzahlungsbestimmung mit dem schuldner getroffen wurde, so tritt keine verjährung ein, auch wenn nicht alle 3 eine vollstreckungsmaßnahme versucht wird oder der schuldner auf die einrede der verjährung verzichtet.

von daher wäre zu klären, welcher genaue sachverhalt in diesem fall vorlag. ggf. kannst du dich per PN an mich wenden, dann prüfe ich das nochmal. aber wenn die sache dann eh schon erledigt ist, brauch ichs ja nimmer zu machen.

ich persönlich hätte es in diesem fall auf einen rechtsstreit vor gericht ankommen lassen, sofern es eine ratenzahlung gab und der schuldner der meinung war, er hätte alles gezahlt. das problem ist ja immer, dass die schuldner nur die hauptforderung sehen. die zinsen und kosten sehen sie nicht.

gruß
christian
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Sandra S.
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#26

18.01.2007, 11:44

@christian
Natürlich beginnt die Verjährung auch bei Ratenzahlung des Schuldners neu. In dem Fall von Pepsi wars aber wahrscheinlich so, dass der Schuldner über einen Zeitraum von über 3 Jahren keine Ratenzahlung (mehr) geleistet und erst nach Ablauf der 3 Jahre wieder angefangen hat zu zahlen. Dann kannst du diese Raten lt. Palandt und der dort genannten Entscheidung nicht auf die bereits verjährten Zinsen verrechnen.
Liebe Grüße
von Sandra
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Pepsi
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#27

18.01.2007, 15:02

ja war jedenfalls mehrere Jahre her..
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