Verjährung von Zinsen
Ja, da steht genau, das, was ich sagte: Wenn die Zinsen tituliert sind, dann verähren diese mit der Hauptforderung!
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Ja, die als Zahl im VB stehen, vom Gericht ausgerechnet in Höhe von ..., die verjähren nach 30 Jahren erst, aber die laufenden nicht!!! die verjähren nach drei Jahren
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
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Hallo!
Nochmal zur Klarstellung: Die Zinsen wurden seinerzeit beantragt mit
12 % ab Zustellung des Mahnbescheides.
Da die Forderung schon aus 1995 ist, verjähren die Zinsen doch nach 4 Jahren oder?
Ich müsste dann die Zinsen ab dem 01.01.2003 berechnen oder?????????
Nochmal zur Klarstellung: Die Zinsen wurden seinerzeit beantragt mit
12 % ab Zustellung des Mahnbescheides.
Da die Forderung schon aus 1995 ist, verjähren die Zinsen doch nach 4 Jahren oder?
Ich müsste dann die Zinsen ab dem 01.01.2003 berechnen oder?????????
- Curry
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Richtig, wenn die Zinsen ausgerechnet sind, dann verjähren sie erst nach 30 Jahren, aber davon war ja gar nicht die Rede. Also verjähren alle Zinsen bis 2002 nach vier Jahren und danach nach drei Jahren.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Es steht keine Zahl, also kein ausgerechneter Zinsbetrag im MB
12 % ab Zustellung des MB
12 % ab Zustellung des MB
Aber das würde ja bedeuten, dass die Zinsen im manuellen Mahnverfahren verjähren (dort werden sie im VB nicht als Zahl aufgeführt) und im automtaisierten Mahnverfahren (wo eben diese Zahl steht) eben nicht!? Das passt doch nicht!!!
- Curry
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Du könntest im manuellen Mahnverfahren ja auch die Zinsen bis Antragstellung MB ausrechnen (manuell eben).
Das passt schon.
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Curry
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