Verjährung von Zinsen

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
StineP

#11

03.05.2007, 12:22

Ja, da steht genau, das, was ich sagte: Wenn die Zinsen tituliert sind, dann verähren diese mit der Hauptforderung!
spitzi192
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#12

03.05.2007, 12:25

Ja, die als Zahl im VB stehen, vom Gericht ausgerechnet in Höhe von ..., die verjähren nach 30 Jahren erst, aber die laufenden nicht!!! die verjähren nach drei Jahren
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Wolfspeter
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#13

03.05.2007, 12:26

Hallo!

Nochmal zur Klarstellung: Die Zinsen wurden seinerzeit beantragt mit
12 % ab Zustellung des Mahnbescheides.
Da die Forderung schon aus 1995 ist, verjähren die Zinsen doch nach 4 Jahren oder?
Ich müsste dann die Zinsen ab dem 01.01.2003 berechnen oder?????????
StineP

#14

03.05.2007, 12:30

Was steht genau im MB!??? Zuzüglich Zinsen ab dem ................?? Ohne Zahl???
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Curry
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#15

03.05.2007, 12:32

Richtig, wenn die Zinsen ausgerechnet sind, dann verjähren sie erst nach 30 Jahren, aber davon war ja gar nicht die Rede. Also verjähren alle Zinsen bis 2002 nach vier Jahren und danach nach drei Jahren.
Curry

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#16

03.05.2007, 12:34

Es steht keine Zahl, also kein ausgerechneter Zinsbetrag im MB
12 % ab Zustellung des MB
StineP

#17

03.05.2007, 12:35

Aber das würde ja bedeuten, dass die Zinsen im manuellen Mahnverfahren verjähren (dort werden sie im VB nicht als Zahl aufgeführt) und im automtaisierten Mahnverfahren (wo eben diese Zahl steht) eben nicht!? Das passt doch nicht!!!
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Curry
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#18

03.05.2007, 12:38

Du könntest im manuellen Mahnverfahren ja auch die Zinsen bis Antragstellung MB ausrechnen (manuell eben).

Das passt schon.
Curry

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StineP

#19

03.05.2007, 12:52

Hm, das verwirrt mich grad echt!
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Curry
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#20

03.05.2007, 12:55

Was verwirrt dich daran denn?
Curry

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