Verjährung ja/nein? Was tun?

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Skull
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#1

24.08.2009, 09:23

Hallo,

vll könnt Ihr mir helfen.

Ich habe eine große Firma im Inkassobereich übernommen. Dort ist leider einiges schief gegangen, den ich nun irgendwie "ausbaden" muss :roll:

Folgender Sachverhalt:

Rechnung vom 22.09.2005, Erlass MB 01.11.2006
Mitteilung AG Uelzen, Gegner hat neue Anschrift, bitte bei Neuzustellung VB berücksichtigen, Mitteilung AG Uelzen 11.12.2006 dass VB nicht zugestellt werden konnte. Neuzustellung wurde nie beantragt.

Ist die Sache verjährt?? :? Wenn nein, wie gehe ich weiter vor???

Vielen Dank...
BabyBen

#2

24.08.2009, 10:02

Das wird eine fette Rechnerei.

Zunächst ist zu ermitteln, wie viel Verjährungszeit zwischen dem 01.01.2006 und dem Antrag auf Erlass des Mahnbescheids vergangen ist. Die restliche Zeit + 6 Monate darfst Du ab dem 11.12.2006 hinzuzählen. Könnte knapp werden, aber gerade noch nicht verjährt sein.
StineP

#3

24.08.2009, 10:09

wann wurde MB zugestellt? (erlass ist völlig irrelevant für die verjährung - s.a. § 204 I 3 BGB)
StineP

#4

24.08.2009, 10:14

rechnerei hierzu:

rechnung 22.09.05 - man kann davon ausgehen, dass in diesem jahr auch fäligkeit eintrat. also: Beginn der verjährungsfrist 1.1.06 - + 3 jahre wären 31.12.08...

durch rechtsverfolgung: hemmung - zustellung des mb: irgendwo im november 06...

dann 204 II:(2) Die Hemmung nach Absatz 1 endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so tritt an die Stelle der Beendigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle. Die Hemmung beginnt erneut, wenn eine der Parteien das Verfahren weiter betreibt.

letzte mitteilung vom 1.12.06 - ab da also 6 monate. zzgl die zeit von zustellung bis 1.12.06: x Tage.

1.1.09 + 6 monate + x tage - also reguläre verjährung zzgl gehemmte zeit.

ist - so übern daumen gepeilt - abgelaufen. etwa mitte juli.
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#5

24.08.2009, 19:32

Beginn der verjährungsfrist 1.1.06 - + 3 jahre wären 31.12.08...
Beginn ist aber Ende des Jahres, also 31.12.2005 :klugscheiss Aber Ende der Verjährung haste ja trotzdem richtig :wink:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
BabyBen

#6

24.08.2009, 19:49

@ sunshine:

Richtiger ist wohl: Die Verjährung beginnt mit Ablauf des 31.12.2005.
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#7

24.08.2009, 20:39

§ 199 BGB

(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem

1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.


Schluss des Jahres ist für mich der 31. nicht der 1.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
BabyBen

#8

24.08.2009, 20:50

Sie beginnt wohl in dem Bruchteil von Sekunden, welcher zwischen dem Ablauf des 31. Dezembers und dem Beginn des 01. Januars liegt.
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#9

24.08.2009, 20:52

Wir hatten es in der Ausbildung mit dem 31. beigebracht bekommen ... aber ist ja eigentlich auch egal, der Ablauf war ja richtig :wink:
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Skull
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#10

26.08.2009, 09:34

Danke Euch...
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