Guten Morgen,
heute Nacht hat mich ein Problem beschäftigt, welches vielleicht auch keins ist. Vielleicht liest jemand auch am Samstag mit, die/der Ahnung hat.
Ich habe einen Mahnbescheid und im Falle des Widerspruchs die Abgabe ans Prozessgericht beantragt. Mit Datum 23.11. übersandte das Mahngericht den Widerspruch und mit der Aufforderung die Gerichtsgebühr (177,50 Euro) zu zahlen.
Dies habe ich der Mandantschaft mitgeteilt und warte eigentlich die ganze Zeit darauf, vom Prozessgericht angeschrieben zu werden.
Was wenn die Gebühr noch nicht gezahlt wurde? Ist die Forderung dann verjährt, weil nicht alsbald iSd § 696 Abs. 3 ZPO an das Prozessgericht abgegeben wurde?
Wenn ja, kann ich dann heute noch Klage einlegen? Doppelte Rechtshängigkeit läge ja nicht vor, weil die Sache ja nicht ans Prozessgericht ging?!?
Danke schön!
Verjährung 31.12. Mahnbescheid
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Guten Morgen und ein frohes und gesundes Neues
nee, ist nicht so schlimm, aber dennoch sollten die weiteren Gerichtskosten zeitnah gezahlt werden. Die Verzögerung kann problemlos mit den Feiertagen begründet werden.
nee, ist nicht so schlimm, aber dennoch sollten die weiteren Gerichtskosten zeitnah gezahlt werden. Die Verzögerung kann problemlos mit den Feiertagen begründet werden.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück