Vergleichskosten im VB-Antrag

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Laska
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#11

01.09.2017, 06:47

Ich sage es mal aus eigener Erfahrung...

Die Kosten der TZV als weitere Auslagen o. ä. im VB-Antrag eintragen... danach kommt eine Monierung, wonach man die Kosten begründen/belegen muss. In Beantwortung der Monierung reicht ein Schriftsatz an das Mahngericht, in welchem die Entstehung der Gebühr begründet wird unter Beifügung einer Kopie der TZV. ;)
Liebe Grüße

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