Hallo zusammen,
ich habe hier eine Akte vorliegen, bei der bereits im Jahre 2015 ein Mahnbescheid beantragt wurde - jedoch nicht der Vollstreckungsbescheid.
Die Wirkung des MB ist somit weggefallen. Aber muss dann unsere Mandantschaft die bisherigen Kosten des Mahnverfahrens zahlen?
Vielen Dank u. LG
VB nicht beantragt
- Adora Belle
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Welche denn? Gericht? Eure? Gegner?
- Adora Belle
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Ja natürlich. Wer soll die Kosten denn sonst tragen?
Naja ich meine, weil es damals ein Versehen der vorher zuständigen Sachbearbeiterin war, dass der VB nicht rechtzeitig beantragt wurde.
- Adora Belle
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Auf welcher Seite seid Ihr überhaupt tätig geworden? Ich kann gerade nicht folgen.
- icerose
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Also ja, euer Mdt hat eure und die Gerichtskosten zu tragen.
Das ist ja richtig oll - ist denn jetzt was verjährt deswegen?
Das ist ja richtig oll - ist denn jetzt was verjährt deswegen?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
Also die Forderung ist aus 2012 - da aber im Jahre 2015 Teilzahlungen geleistet wurden, verjährt der Anspruch erst mit Ablauf 2018.