VB nicht beantragt

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BlackWoman

#1

27.02.2018, 16:04

Hallo zusammen,

ich habe hier eine Akte vorliegen, bei der bereits im Jahre 2015 ein Mahnbescheid beantragt wurde - jedoch nicht der Vollstreckungsbescheid.
Die Wirkung des MB ist somit weggefallen. Aber muss dann unsere Mandantschaft die bisherigen Kosten des Mahnverfahrens zahlen?

Vielen Dank u. LG
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Adora Belle
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#2

27.02.2018, 16:17

Welche denn? Gericht? Eure? Gegner?
BlackWoman

#3

27.02.2018, 16:34

Unsere und die Gerichtskosten
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#4

27.02.2018, 16:36

Ja natürlich. Wer soll die Kosten denn sonst tragen?
BlackWoman

#5

27.02.2018, 17:02

Naja ich meine, weil es damals ein Versehen der vorher zuständigen Sachbearbeiterin war, dass der VB nicht rechtzeitig beantragt wurde.
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nad.___
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#6

27.02.2018, 17:12

Es sind ja trotzdem Kosten für Kanzlei entstanden für die Beantragung des MB. Nr. 3305 VV RVG und die Gerichtskosten zu bezahlen.
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#7

27.02.2018, 18:28

Auf welcher Seite seid Ihr überhaupt tätig geworden? Ich kann gerade nicht folgen.
BlackWoman

#8

28.02.2018, 08:21

Wir haben den MB für unseren Mdt. beantragt - der VB jedoch bis heute nicht.
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icerose
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#9

28.02.2018, 08:57

Also ja, euer Mdt hat eure und die Gerichtskosten zu tragen.
Das ist ja richtig oll - ist denn jetzt was verjährt deswegen?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
BlackWoman

#10

28.02.2018, 09:04

Also die Forderung ist aus 2012 - da aber im Jahre 2015 Teilzahlungen geleistet wurden, verjährt der Anspruch erst mit Ablauf 2018.
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