VB nicht beantragt
- Anahid
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Rechtlich gesehen, muss der Mandant das zahlen. Von Haftungsansprüchen, weil seine Forderung nicht tituliert wurde und (wenn die Forderung nicht gerade aus 2015 stammt) wahrscheinlich Verjährung eingetreten ist, sprechen wir nicht. Sollte Verjährung nicht eingetreten sein, müsste ein neuer MB beantragt werden und nein, der Mandant hat die Kosten nicht 2 x zu zahlen. War ja Euer Fehler.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Ja das Problem ist, den MB hat eine vormalige Kollegin gemacht und keine WV dazu notiert. Jetzt ist es natürlich auch nie aufgefallen - bis gestern, als ich zufällig auf diese Akte gestoßen bin.
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Mal ehrlich....wenn der Mandant sich nicht meldet, dann würde ich das ausbuchen.
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Naja ich hätte daran gedacht, zuerst mal beim Mandanten anzurufen, ob der Schuldner vielleicht zwischenzeitlich was gezahlt hat und ob die Forderung noch weiterverfolgt werden soll.
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Würde ich aber nur machen, wenn keine Verjährung der Ansprüche eingetreten ist. Ansonsten würde ich keine schlafenden Hunde wecken.
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Ja da hast du natürlich Recht Anahid, aber durch die Zahlungen in 2015 beginnt die Verjährung ja neu zu laufen und endet demnach mit Ende diesen Jahres.
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Ich würde das mit dem Rechtsanwalt besprechen. Der soll das Risiko abwägen. Denn wenn keine Zahlung erfolgt ist, stoßt Ihr den Mandanten auf einen Regressanspruch. Ich hab ja keine Ahnung, wie hoch die Forderung des Mandanten war. Aber bevor ich, um die Gerichtskosten zu erhalten, einen Regressanspruch riskiere, der mit Sicherheit diese Forderung bei Weitem übersteigt, würde ich das mit dem Anwalt absprechen; erst recht dann, wenn es - wie hier - ja gar nicht mein (bzw. Dein) Fehler war.
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