VB Arbeitsgericht

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
gkutes

#1

04.12.2013, 13:45

für einen MB/VB beim Arbeitsgericht fallen doch auch Gerichtskosten an, oder nicht?

ich habe einen VB und dort hat der/die Rechtspfleger/in bei "Auslagen für dieses Verfahren" einen Stich "/" hin gemacht.

Also keine Gerichtskosten??
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Kasimir1603
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#2

04.12.2013, 13:57

Bei arbeitsrechtlichen Mahnverfahren trägt grundsätzlich jede der Parteien, also Schuldner und Gläubiger Kosten für das Gericht sowie die Beauftragung eines Rechtsanwalts selbst. Anders als in Angelegenheiten vor Zivilgerichten sind diese Gebühren, auch wenn der Gläubiger seinen Anspruch durchsetzen kann und der Schuldner die Forderung begleicht, nicht vom Schuldner zu tragen.
Zuletzt geändert von Kasimir1603 am 04.12.2013, 13:58, insgesamt 1-mal geändert.
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#3

04.12.2013, 13:57

Hm, hatte noch kein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren.

Kann es sein, daß auf Grund der Tatsache, daß keine Kostenvorschußpflicht besteht, die GK direkt beim Antragsgegner angefordert werden nach Abschluß?
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#4

04.12.2013, 13:58

ich denke, dass sie sich dann direkt an den Kostenschuldner wenden
Liebe Grüße
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#5

04.12.2013, 14:01

@Kasimir: Das gilt doch aber nur für RA-Gebühren.
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#6

04.12.2013, 14:02

meines Wissens gilt das - zumindest laut meinem Chef - auch für die Gerichtskosten. Aber ich lass mich gerne eines besseren belehren. Würde sich Chef freuen, wenn das gehen würd
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#7

04.12.2013, 14:05

Aber die GK für ein streitiges Verfahren vor dem ArbG muß doch auch der Unterliegende zahlen? :kopfkratz

12a ArbGG spricht nur von RA-Gebühren und Verdienstausfall der Partei.
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#8

04.12.2013, 14:15

mmh, ich hab jetzt hier mal in die letzten Akten geschaut, wo meine Vorgängerin arbeitsgerichtl. Mahnverfahren durchgeführt hat. Da steht nix von den GK ??? Komisch. Ich selbst hab ja noch keinen gemacht, hätte m ich jetzt aber an den bisherigen orientiert :oops: Hat denn keiner von Euch nen VB ArbG zur Hand und kann mal gucken, wie das dort erlassen wurde bei Euch?
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gkutes

#9

04.12.2013, 14:26

also, ich hab hier geschaut:
http://www.mahnung-online.de/arbeitkosten.htm

da steht eindeutig drin, dass Kosten entstehen und die der Schuldner zu tragen hat, wenn er nach MB nicht zahlt.... Oder les ich was falsch.
Mein VB ist vom 7.11. Ich habe auch keine Rechnung bekommen
Katharina80
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#10

04.12.2013, 14:53

Da steht auch, dass die Gerichtsgebühen erst nach Beendigung des Mahnverfahrens fällig werden.

Aber auch, dass der Schuldner die Kosten zu tragen hat. Warum die dann nicht mit in den VB aufgenommen werden, ist komisch....
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