für einen MB/VB beim Arbeitsgericht fallen doch auch Gerichtskosten an, oder nicht?
ich habe einen VB und dort hat der/die Rechtspfleger/in bei "Auslagen für dieses Verfahren" einen Stich "/" hin gemacht.
Also keine Gerichtskosten??
VB Arbeitsgericht
- Kasimir1603
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1606
- Registriert: 04.07.2007, 13:29
- Beruf: RA-fachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Buchbach
Bei arbeitsrechtlichen Mahnverfahren trägt grundsätzlich jede der Parteien, also Schuldner und Gläubiger Kosten für das Gericht sowie die Beauftragung eines Rechtsanwalts selbst. Anders als in Angelegenheiten vor Zivilgerichten sind diese Gebühren, auch wenn der Gläubiger seinen Anspruch durchsetzen kann und der Schuldner die Forderung begleicht, nicht vom Schuldner zu tragen.
Zuletzt geändert von Kasimir1603 am 04.12.2013, 13:58, insgesamt 1-mal geändert.
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Hm, hatte noch kein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren.
Kann es sein, daß auf Grund der Tatsache, daß keine Kostenvorschußpflicht besteht, die GK direkt beim Antragsgegner angefordert werden nach Abschluß?
Kann es sein, daß auf Grund der Tatsache, daß keine Kostenvorschußpflicht besteht, die GK direkt beim Antragsgegner angefordert werden nach Abschluß?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 738
- Registriert: 22.07.2008, 11:05
- Beruf: ReNo-fachangestellte
- Software: RA-Micro
ich denke, dass sie sich dann direkt an den Kostenschuldner wenden
Liebe Grüße
Bärchi
Bärchi
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
@Kasimir: Das gilt doch aber nur für RA-Gebühren.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Kasimir1603
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1606
- Registriert: 04.07.2007, 13:29
- Beruf: RA-fachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Buchbach
meines Wissens gilt das - zumindest laut meinem Chef - auch für die Gerichtskosten. Aber ich lass mich gerne eines besseren belehren. Würde sich Chef freuen, wenn das gehen würd
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Aber die GK für ein streitiges Verfahren vor dem ArbG muß doch auch der Unterliegende zahlen?
12a ArbGG spricht nur von RA-Gebühren und Verdienstausfall der Partei.
12a ArbGG spricht nur von RA-Gebühren und Verdienstausfall der Partei.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Kasimir1603
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1606
- Registriert: 04.07.2007, 13:29
- Beruf: RA-fachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Buchbach
mmh, ich hab jetzt hier mal in die letzten Akten geschaut, wo meine Vorgängerin arbeitsgerichtl. Mahnverfahren durchgeführt hat. Da steht nix von den GK ??? Komisch. Ich selbst hab ja noch keinen gemacht, hätte m ich jetzt aber an den bisherigen orientiert Hat denn keiner von Euch nen VB ArbG zur Hand und kann mal gucken, wie das dort erlassen wurde bei Euch?
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
also, ich hab hier geschaut:
http://www.mahnung-online.de/arbeitkosten.htm
da steht eindeutig drin, dass Kosten entstehen und die der Schuldner zu tragen hat, wenn er nach MB nicht zahlt.... Oder les ich was falsch.
Mein VB ist vom 7.11. Ich habe auch keine Rechnung bekommen
http://www.mahnung-online.de/arbeitkosten.htm
da steht eindeutig drin, dass Kosten entstehen und die der Schuldner zu tragen hat, wenn er nach MB nicht zahlt.... Oder les ich was falsch.
Mein VB ist vom 7.11. Ich habe auch keine Rechnung bekommen
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1296
- Registriert: 21.02.2008, 09:25
- Beruf: ReFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
Da steht auch, dass die Gerichtsgebühen erst nach Beendigung des Mahnverfahrens fällig werden.
Aber auch, dass der Schuldner die Kosten zu tragen hat. Warum die dann nicht mit in den VB aufgenommen werden, ist komisch....
Aber auch, dass der Schuldner die Kosten zu tragen hat. Warum die dann nicht mit in den VB aufgenommen werden, ist komisch....