obwohl - Wenn der Antragsgegner der Schuldner ist, dann ist klar, dass die nicht im VB drin stehen.
naja - ich werde sehen, was passiert
VB Arbeitsgericht
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Also ich geh auch davon aus, daß die vom Gericht direkt beim Antragsgegner geltend gemacht werden - analog dem streitigen Verfahren.
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Die werden deshalb nicht aufgenommen, weil sie nicht vom Antragsteller gezahlt sind. Entsprechend können sie ja nicht zugunsten des Antragstellers festgesetzt werden (im Gegensatz zum normalen Mahnverfahren).Katharina80 hat geschrieben:Aber auch, dass der Schuldner die Kosten zu tragen hat. Warum die dann nicht mit in den VB aufgenommen werden, ist komisch....
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