VB Arbeitsgericht

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gkutes

#11

04.12.2013, 16:01

obwohl - Wenn der Antragsgegner der Schuldner ist, dann ist klar, dass die nicht im VB drin stehen.


naja - ich werde sehen, was passiert :pfeif
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Liesel
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#12

04.12.2013, 16:02

Also ich geh auch davon aus, daß die vom Gericht direkt beim Antragsgegner geltend gemacht werden - analog dem streitigen Verfahren.
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#13

04.12.2013, 17:02

Katharina80 hat geschrieben:Aber auch, dass der Schuldner die Kosten zu tragen hat. Warum die dann nicht mit in den VB aufgenommen werden, ist komisch....
Die werden deshalb nicht aufgenommen, weil sie nicht vom Antragsteller gezahlt sind. Entsprechend können sie ja nicht zugunsten des Antragstellers festgesetzt werden (im Gegensatz zum normalen Mahnverfahren).
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