Und schon wieder mal Insolvenz

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wifey
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#1

12.09.2005, 16:36

Hallo Ihr Insolvenzrechtsexperten!!!

Habe mal wieder eine nette Frage von meinen Kollegen aufgebrummt bekommen, die ich gerne an Euch weitergeben würde:

Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren haben ja i.d.R 2-fach zu erfolgen. Nun habe ich hier einige Insolvenzverwalter, die darauf bestehen, dass die Anmeldung 2-fach erfolgen muss und andere, die sagen wenn möglich, bitte alles 2-fach einreichen.

Habe ich ja auch so erst mal kein Problem mit. Das Problem kommt dann, wenn es um die Unterschrift unter dieser Forderungsanmeldung geht:
Reicht 1 Original aus - und das 2. Exemplar enhält nur die kopierte Unterschrift bzw. ein "gez. xy", oder müssen beide Exemplare mit Originalunterschrift versehen sein??
Manche Anwälte unterschreiben halt nicht gerne (und sehen es dann auch nicht ein, 2 Originale auszustellen - habe aber keine Lust, dass unsere Forderung nur wegen einer evtl. fehlenden Unterschrift wohlmöglich nicht anerkannt wird - und ich dann Mecker kriege) :roll:

:sorry
Viele Grüße

ich
Andreas

#2

13.09.2005, 08:54

Ohne daß es jetzt wirklich mit der Sache zu tun hat (hab' im Moment nur seeehr wenig Zeit und kann daher nicht nachschlagen) :

Über die Sturheit mancher Anwälte kann ich echt nur den Kopf schütteln. Wo ist das Problem, die Anmeldung zweifach zu unterschreiben ?

Eine Klageschrift wird doch auch doppelt eingereicht und ist doppelt zu unterschreiben.

Das ist etwas, da würde bei uns im Büro gar nicht viel Terz drum veranstaltet werden, sondern einfach zwei Mal unterschrieben und gut ist...

Da bricht einem doch kein Zacken aus der Krone. Bei uns werden die zu unterschreibenden Exemplare einfach mit kleinen Post-It-mäßigen Zetteln markiert, da kommt ne Unterschrift drunter und fertig.
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happykitcat
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#3

13.09.2005, 09:19

Hallo Tanja,

ich weiß, dass das mit den Unterschriften bescheiden ist, zumal - da muss ich Andreas recht geben - es pro Anmeldung gerade mal zwei sind.

Aber nun zu Deinen Fragen. Eigentlich muss nur das Original der Anmeldung unterschrieben sein, da das andere nur eine Durchschrift/Abschrift (Kopie der Anmeldung mit Unterschrift) der Anmeldung ist. Das Original kommt in die Gerichtsakte (die so genannte Tabelle). Das zweite Exemplar verbleibt beim InsV für seine Akten. Es werden immer zwei Exemplare angefordert, da ansonsten bei den InsV die Kopierkosten ins Unermessliche steigen würden. Aber ich weiß auch, dass sich einige InsV schwer tun, wenn nur ein Exemplar im Original unterschrieben ist und das zweite Exemplar "nur" kopiert worden ist.

Die "Kopie" mit der ersichtlichen Unterschrift ist wichtig, da ansonsten der InsV eventuell nicht gleich nachvollziehen kann, ob das Original unterschrieben worden ist.

Jetzt aus meiner eigenen Praxis bei der Ausbildung: Uns hat es gereicht, wenn wir ein Exemplar im Original und eines als Kopie vom unterschriebenen Original erhalten haben.

Also wie Du siehst, sind Deine Fragen gar nicht so einfach zu beantworten und solange Deine Chefs nicht so arg mit Dir meckern, würde ich auf jeden Fall beide Formulare unterschreiben lassen.

Außerdem noch ein Hinweis: Die Anlage (außer Titel) zur Anmeldung braucht man nur in einfacher Ausfertigung an den InsV senden, da diese beim InsV verbleiben zur Prüfung und das Gericht auf diese Unterlagen verzichtet.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pc
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wifey
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#4

13.09.2005, 10:10

Hallo Andreas,
hallo Katja,

Danke für Eure Antworten.
Die Post-its kommen sowieso überall dran, wo ne Unterschrift drauf muss (weil auch beim MB ist diese Stelle nicht so leicht zu finden ;-))
Dummerweise sind diese Juristen, die hier rumlaufen NICHT meine Chefs sondern glücklicherweise nur Kollegen. Wir haben z. Zt. (seit April) keinen Chef. Wenn irgendwas größeres entschieden werden muss, muß ich immer zum Geschäftsführer und nachfragen.
Den kann ich natürlich nicht bitten, zu entscheiden, ob unsere Anwälte ein oder zweimal unterschreiben sollen.

Es ist hier mal wieder total chaotisch !!!! :uebel
Viele Grüße

ich
QueenMum

#5

13.09.2005, 12:14

also ich würde das nur einmal ausdrucken, ihn einmal unterschreiben lassen, die ganze chose dann einmal kopieren und auf die kopie einen ABSCHRIFT stempel draufklatschen...

manchmal möchte man sie alle.... :streit
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wifey
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#6

13.09.2005, 12:26

Abschrift-Stempel auf Kopie????? Wo gibt es denn so was??? :shock:
Wenn es eine Kopie ist, dann muß auch der Kopie-Stempel auf das Dokument - aber nicht Abschrift!!! :!:
Danach durfte ich mir dann anhören, worin der Unterschied zwischen Abschrift und Kopie besteht. :streit
Viele Grüße

ich
QueenMum

#7

13.09.2005, 12:43

Also dann muss ich deine Chefs echt mal ausdrücklich beglückwünschen :prost

Weil wenn man sonst keine Probleme hat, kann man doch froh sein :wink:
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