Umgehungsverbot Rechtsanwälte

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Jule69
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#1

19.06.2015, 09:42

Hallo ich brauch mal Eure Meinung: Ich vertrete als Inkassounternehmen eine Gläubigerin und habe in der Sache außergerichtlich mit der Schuldnerin sowohl schriftlich als auch telefonisch kommuniziert. Leider erfolgte kein Einigung, so dass ich für die Gläubigerin einen Mahnbescheid beantragt habe. Nunmehr hat sich ein Rechtsanwalt direkt mit meiner Mandantin in Verbindung gesetzt und sie am Telefon zu einem Vergleich "genötigt". Dieser ist jedoch für meine Mandantin nicht akzeptabel, weil sie noch drauf zahlen würde. Ich habe sodann den Anwalt kontaktiert und ihn nochmals gebeten, zukünftig nur noch mit mir zu verhandeln und mir eine Vollmacht zuzusenden, da in der Widerspruchsnachricht ein ganz anderer Prozessbevollmächtigter für die Schuldnerin aufgeführt war. Er hält sich nicht dran und kontaktiert weiter direkt meine Mandantin ohne mir zumindest eine Abschrift zukommen zu lassen. Auf meine Mail hat er gar nicht reagiert. Ich finde, obwohl ich kein Rechtsanwalt bin, kann doch der gegernische RA nicht einfach meine Mandantin kontaktieren, wenn ich bevollmächtigt bin oder?
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Anahid
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#2

19.06.2015, 09:59

Es gibt § 12 BORA, wonach ein Anwalt sich an den Gegenanwalt zu wenden hat. Aber ob das auch für "Nichtanwälte" gilt, wenn die ihre Bevollmächtigung nachgewiesen haben, weiß ich nicht und finde ich leider auch nichts zu. Ich würde ja sagen, dass bei entsprechendem Bevollmächtigungsnachweis eine analoge Anwendung stattfindet. Hast Du ihm denn Deine Vollmacht geschickt?
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#3

19.06.2015, 10:07

Der RA kann weiter direkten Kontakt mit der gegnerischen Partei aufnehmen (vgl. Entscheidung des BGH v. 08.02.2011, VI ZR 311/09).
Jule69
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#4

19.06.2015, 10:11

Das Urteil bezieht sich auf den umgekehrten Fall, ein Inkassounternehmen hat sich nicht an die BORA zu halten, weil diese für Inkassounternehmen nicht gilt, da kein Anwalt. Mein Fall ist aber, dass sich der Rechtsanwalt, für den ja die BORA gilt, direkt an meine Mandantin wendet, die ich als Inkassounternehmen vertrete
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Adora Belle
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#5

19.06.2015, 10:28

So doof das für Dich auch ist - der RA muss sich an die BORA halten, aber eben nicht Dir gegenüber. Du bist kein Gegenanwalt. Du wirst Deine Mandantin dazu bringen müssen, den Gegner-RA an Dich zu verweisen, andere Möglichkeiten hast Du nicht.
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#6

19.06.2015, 10:33

Hat sie schon, ist ihm egal er kontaktiert sie weiterhin
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#7

19.06.2015, 10:42

Dann eben ignorieren. Ihr sitzt ja wohl am längeren Hebel, wenn Ihr Gläubiger seid.
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#8

19.06.2015, 10:43

Dann soll sie sich halt auf keine telefonischen "Besprechungen" einlassen und Schreiben nach Erhalt an dich weiterleiten.
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#9

19.06.2015, 10:44

Naja Problem ist, dass der Anwalt jetzt der Meinung ist, telefonisch mit ihr einen Vergleich geschlossen zu haben und dieser rechtsgültig ist....obwohl ich diesen bereits schriftlich widerrufen habe
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#10

19.06.2015, 10:59

Deiner Mandantin bleibt hier m. E. nichts anderes übrig, als das gerichtliche Verfahren nach dem Widerspruch der Gegenseite weiterzubetreiben und sich auf keine weiteren Diskussionen über den angeblich telefonisch geschlossenen Vergleich einzulassen.
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