Titulierte Forderung nachträglich als Gesamtschuldner tituli

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maSchn
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#1

04.04.2018, 14:50

Hallo zusammen,

wir bearbeiten eine bereits titulierte Forderung. Dem Gläubiger ist im Nachhinein eingefallen, dass es zwei Bürgen gibt. Nun gelten meiner Meinung nach der Schuldner und die Bürgen als Gesamtschuldner. Zumindest müsste des auf einem neuen Titel mit angegeben sein, oder?!

Wie kann man die Forderung nun am besten gegen die Bürgen geltend machen? Muss hier den Anspruchsgrund "Bürgschaft" nehmen und beim MB auf den Titel hinweisen, oder wie funktioniert das genau?

Ich bin total rat- und planlos.

Vielen lieben Dank schon einmal!

Liebe Grüße
Martina
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AliceImWunderland
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#2

05.04.2018, 07:34

Einen bereits bestehenden vollstreckbaren Titel kann man nicht um die Bürgen erweitern. Ihr müsst die Forderung gegen die Bürgen komplett neu geltend machen. Ob im Klageverfahren oder im gerichtlichen Mahnverfahren ist euch überlassen.

Jetzt ist noch wichtig zu wissen, ob es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft handelt. Je nach dem, um welche Bürgschaft es sich handelt, muss vorher gegen den Hauptschuldner erfolglos vollstreckt werden, bevor man den Bürgen heranziehen kann (§ 771 BGB). Es sei denn, der Schuldner hat auf die Einrede der Vorausklage verzichtet.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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