Hey ich nochmal, habe auch nur so krumme Hunde auf dem Tisch liegen...
Weiß jemand von Euch, ob ich aus einem Titel wegen Geldforderung aus Kaufvertrag KFZ das KFZ, welches unter Eigentumsvorbehalt veräußert wurde auf Herausgabe vollstrecken kann. Ich weiß, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, aus einem Titel wegen Geldforderung auf Herausgabe zu vollstrecken (zweierlei paar Schuhe) aber wegen der Eigentumsvorbehalts-Geschichte evtl. doch??
LG Mel
Titel wegen Geldforderung Mdt will jetzt KFZ hieraus haben
- Sandra S.
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- Registriert: 05.12.2006, 18:38
- Beruf: Rechtsfachwirtin
Herausgabe geht nicht, da du keinen Herausgabetitel hast.
Wenn der Schuldner das KFZ für Erwerbstätigkeit etc. benötigt, ist es ja eigtl. unpfändbar. Aber als Gläubiger, der das KFZ unter Eigentumsvorbehalt dem Schuldner verkauft hat, kannst du das KFZ trotzdem pfänden (§ 811 Abs. 2 ZPO).
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra
Sorry, was ist das denn für ein KFZ? Tut's nicht auch ein altes Auto, um zur Arbeit zu kommen - es muss doch nicht immer ein Neuwagen sein.
DA unter Eigentumsvorbehalt verkauft wurde, sollte der Brief beim Gläubiger (respektive bei Euch) sein - oder?
Wo sind denn hier unsere GV? Wie hättet Ihr denn gerne den Auftrag?
DA unter Eigentumsvorbehalt verkauft wurde, sollte der Brief beim Gläubiger (respektive bei Euch) sein - oder?
Wo sind denn hier unsere GV? Wie hättet Ihr denn gerne den Auftrag?
Viele Grüße
ich
ich
Ich kann das KFZ ja in jedem Fall pfänden. Aber die Kosten.....
Da das KFZ unter Eigentumsvorbehalt verkauft wurde, unterliegt es nicht dem Pfändungsschutz. Muß wohl entweder neuen Titel erwirken Herausgabe oder aber dem Mandanten mit den Kosten argumentieren.
LG Mel
Da das KFZ unter Eigentumsvorbehalt verkauft wurde, unterliegt es nicht dem Pfändungsschutz. Muß wohl entweder neuen Titel erwirken Herausgabe oder aber dem Mandanten mit den Kosten argumentieren.
LG Mel