Hallo zusammen.
Folgendes Vollstreckungsproblem spuckt in meinem Kopf:
In einer vollstreckungssache haben wir einen Titel gegen eine GmbH.
Wir haben die mobiliarvollstreckung eingeleitet und bekommen nun vom gerichtsvollzieher die nachricht, dass Vollstreckung eingestellto worden ist. Die Firma wurde liquidiert und betreibt kei-ne Geschäfte mehr.
Habe mir dann einen Handelsregisterauszug angefordert. Ich entnehme diesem, dass ein Liquda-tor bestellt ist. Für mich ist es komisch, weil der Liquidator, der vorherige Geschäftsführer ist. Ich dachte immer, dass muss ein Anwalt machen. Aber der Liquidator und vorherige Geschäftsführer ist ein Dipl. Ingenieur, kein anwalt. Egal.
Weiterhin kann ich dem Handelsregisterauszug entnehmen, dass die GmbH aufgelöst worden ist.
Mehr steht nicht im Handelsregisterauszug.
Offensichtlich ist die GmbH noch nicht gelöscht. Kann ich hier noch irgendwie weitervollstrecken?
Kann ich gegen den liquidator weitervollstrecken?
Ich freue mich über jede antwort.
Titel gg.GmbH-GmbH wurde liquidiert/aufgelöst,nicht gelöscht
- Pepsi
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der Liquidator ist meistens der vorherige GF..
aber ob man noch vollstrecken kann, weiß ich nicht genau, die Liquidationszeit ist ja glaub ich 1 Jahr und ob die Firma dann automatisch "gelöscht ist", auch wenn sie noch im HR eingetragen ist, weiß ich nicht..
aber ob man noch vollstrecken kann, weiß ich nicht genau, die Liquidationszeit ist ja glaub ich 1 Jahr und ob die Firma dann automatisch "gelöscht ist", auch wenn sie noch im HR eingetragen ist, weiß ich nicht..
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ja aber die Frage ist wielange? solange bis die EIntragung ins HR nicht vollzogen ist?
achja stimmt, da fällts mir wieder ein, dann musst du aber den Titel umschreiben lassen ne?
achja stimmt, da fällts mir wieder ein, dann musst du aber den Titel umschreiben lassen ne?
Zumindest kann man meist noch ne Forderung anmelden, so ähnlich wie beim InsoVerfahren, und versuchen am noch vorhandenen Vermögen der GmbH zu partizipieren.
@ pepsi
für die vollstreckung gegen den liquidator brauch man nicht den titel umschreiben lassen. man vollstreckt gegen dei GmbH i. Liqidation gesetzl vertreten durch den liquidator.
keine titelumschreibung nötig. liebe grüße
für die vollstreckung gegen den liquidator brauch man nicht den titel umschreiben lassen. man vollstreckt gegen dei GmbH i. Liqidation gesetzl vertreten durch den liquidator.
keine titelumschreibung nötig. liebe grüße