ständige Monierungen AG Uelzen

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Silvia0508
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#1

17.10.2017, 15:55

Hallo Zusammen,

wir bekommen dauerhaft Monierungen vom Amtsgericht, dass der angegebene anrechenbare Teil der Geschäftsgebühr aus vorgerichtlicher Tätigkeit... zu niedrig ist. Ich soll insofern den Minderungsbetrag 3305 prüfen.

Beispiel:

Anwaltsvergütung vorgr. Tätigkeit : 255,85
Gegenstandswert vorgr. Tätigkeit: 1.711,22 €
Anrechnung 97,50 € (also die 0,65 Gebühr)

Ich kapier es nicht. Was ist hier falsch... ? Ich steh komplett auf dem Schlauch.

Wir beantragen die Mahnbescheide online... nicht über RA-Micro. Dies kurz zur Info.

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Vielen lieben Dank.

Viele Grüße
Silvia
Neffi
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#2

17.10.2017, 16:07

kriegst du die Monierung schon im Online-Beantragen (also in online-mahnantrag.de den gelben Hinweis rechts), oder erst tatsächlich vom AG?
also meiner Meinung nach stimmts, evtl. - wenn direkt das AG moniert - sollte das denen mal in einem SS aufgeschlüsselt werden...
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! :yeah :mrgreen:
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät. :pfeif
Silvia0508
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#3

17.10.2017, 17:43

schon gefunden, woran es hoffentlich liegt... :) Danke Dir...
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