Schuldnerin verzogen, keine neue Anschrift

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cahra
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#1

18.08.2009, 08:41

VB konnte nicht zugestellt werden, da Schuldnerin laut Gericht unbekannt verzogen ist. Mittlerweile sind drei Monate vergangen und wir haben trotz zwei EMAs keine neue Anschrift. EMA gibt immer die alte Anschrift an. Was kann ich hier noch machen?
Viele Grüße von Cahra
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dutzi
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#2

18.08.2009, 08:47

Schöne Grüßle Bild

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ReNo-Mädel
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#3

18.08.2009, 08:53

hallo cahra, versuch doch mal eine Ordnungswidrigkeitenanzeige an die zuständige Stadt/Gemeinde. Schick die EMAs mit und sag, dass auch der GVZ denjenigen unter der mitgeteilten Anschrift nicht erreichen konnte, und ihr deswegen um Einleitung eines behördlichen OWI-/Ermittlungsverfahrens gegen ... beantragt.

Klappt meist immer sehr gut! Viel Erfolg!
cahra
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#4

18.08.2009, 10:57

Oh ja, das gefällt mir.
Hast Du zufällig ein Muster.
Viele Grüße von Cahra
Norie
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#5

18.08.2009, 11:28

Kann man das nicht öffentlich zustellen lassen in solchen Fällen? :idea:
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Zauberdrops
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#6

18.08.2009, 11:41

1. Vermieter ermitteln, dort anfragen (kannst du im Normalfall über andere Bewohner des Hauses erfragen)
2. Anzeige bei EMA (wie ReNo-Mädel sagte), s. u.
3. Anschriftenprüfung der Post
4. Anfrage bei Polizei, s. u.
5. Recherche über Supercheck, s. u.

Das sind die drei Dinge, die das AG mindestens als Beweis haben will, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist. Erst dann wird das AG öffentlich zustellen.

Antrag bei EMA:
Da reicht ein einfaches Schreiben, dass dem Schuldner weder normal per Post noch über den GVZ zugestellt werden kann mdB um Prüfung.
Das EMA versucht dann, den Schuldner anzuschreiben. Missglückt dies, schickt das EMA einen Außendienstmitarbeiter vor Ort, der das Haus auf Namensschilder überprüfung und Nachbarn befragt. Führt diese Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Schuldner dort nicht mehr wohnt, wird er aus dem EMA-Register gelöscht als unbekannt verzogen.

Anfrage bei Polizei:
Hier reicht ebenfalls ein einfaches Anschreiben, allerdings unter Vorlage einer MB-Kopie und der Mitteilung über missglückte Zustellung des GVZ. Außerdem eine Erklärung, dass die Anschrift zur Zustellung des VB benötigt wird bzw. die öffentliche Zustellung angestrebt wird, wofür wiederum die Auskunft der Polizei vorgelegt werden muss. Bitte lediglich anfragen, ob eine andere als die bisher bekannte Anschrift vorliegt! Zudem auf den laufenden Antrag beim EMA hinweisen.

Recherche über Supercheck:
Das lohnt sich nur, wenn ihr sowieso mit Supercheck arbeitet. Ist auch nicht zwingend notwendig, kann aber helfen.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
cahra
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#7

18.08.2009, 12:43

Vielen lieben Dank!
Viele Grüße von Cahra
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