Schon wieder MB

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Tiffy25
Forenfachkraft
Beiträge: 232
Registriert: 17.11.2006, 16:07
Wohnort: Marl, Ruhrgebiet

#1

20.02.2008, 10:05

Guten Morgen miteinander,

nie einen MB gemacht und jetzt werden sie mir um die Ohren geschmissen. Zu meiner Rechtfertigung: Hab bis vor 3 Monaten mit MB's nie was am Hut gehabt.

Genug gejammert!! Also, ich habe hier eine Handwerkerrechnung liegen. Mdt ist - lt. Chef - kein Kaufmann, daher habe ich ihn nu als natürliche Person in den MB eingetragen.

Jetzt stellt sich die 1. Frage:Handwerkerleistung oder Werkvertrag (Chef sagt Handwerkerleistung) Mdt hat in Rechnung gestellt "Strauchschnitt incl. Entsorgung" und "Heizkörperkonsolen".

2. Frage: Verzugsszinsen ab wann? Rechnung ist vom 25.10.2006 und drunter steht: Zahlbar, nach Erhalt, rein netto

Danke euch schonmal im Voraus für eure Geduld mit mir...

LG
Bärchen

#2

20.02.2008, 10:07

Da es eine Katalog-Nr. für Handwerkerleistung gibt, würde ich diese nehmen.

Verzug 30 Tage nach Rechnungserhalt. Wenn man eine Postlaufzeit von 2 Tagen berücksichtigt, wäre m.E. Verzugsbeginn der 28.11.2006
Benutzeravatar
tobik9
Forenfachkraft
Beiträge: 168
Registriert: 12.06.2007, 23:10
Software: RA-Micro
Wohnort: 23866 Nahe

#3

20.02.2008, 10:07

Hallo!!

Verzugszinsen 1 Monat und 1 Tag später, ich würde auch Handwerkerleistung nehmen

Lg
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#4

20.02.2008, 10:10

Verzug nach 30 Tagen gilt nur, wenn entweder beide Unternehmer sind oder der Verbraucher in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Tiffy25
Forenfachkraft
Beiträge: 232
Registriert: 17.11.2006, 16:07
Wohnort: Marl, Ruhrgebiet

#5

20.02.2008, 10:12

@ciara: Ich sehe in der Rechnung keinen Hinweis und der Rechnungsadressat ist eine natürliche Person und nu?
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#6

20.02.2008, 10:14

Gab es Mahnungen?
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
HIMI
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1949
Registriert: 13.09.2007, 19:27
Wohnort: Frankfurt am Main

#7

20.02.2008, 10:14

genau. Der Schuldner sollte erst einmal in Verzug gesetzt werden, vorgerichtliche Zahlungsaufforderung mit Einschreiben/Rückschein.
Sonst seht ihr alt aus, wenn der SCH Widerspruch einlegt und behauptet, von der Rechnung nichts zu wissen ...
ich glaub mich knutscht ein Elch
HIMI
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1949
Registriert: 13.09.2007, 19:27
Wohnort: Frankfurt am Main

#8

20.02.2008, 10:17

... und schönen Gruß an deinen Chef!
ich glaub mich knutscht ein Elch
Tiffy25
Forenfachkraft
Beiträge: 232
Registriert: 17.11.2006, 16:07
Wohnort: Marl, Ruhrgebiet

#9

20.02.2008, 10:20

Am 30.03.2007 wurde die Schuldnerin von uns angeschrieben und ihr wurde direkt mitgeteilt, dass sie sich bereits in Verzug befindet und ne KoRe haben wir auch drangehangen...

Kurz darauf kam Antwort von ihrem RA und der hat nicht gemosert wegen Verzug...
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#10

20.02.2008, 10:22

Wenn es noch keine Mahnungen gab, ist die Schuldnerin auch noch nicht in Verzug.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Antworten