Rücknahme Widerspruch

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Honig
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 15.11.2010, 10:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

01.12.2011, 11:07

Der Schuldner hat gegen den von uns beantragten MB Widerspruch eingelegt. Wir haben daraufhin den Anspruch gegenüber dem Prozessgericht begründet. Das Gericht beraumte hierauf hin einen Termin an. Jetzt hat der Schuldner den Widerspruch zurückgenommen und die Hauptforderung nebst Zinsen, Mahnkosten und vorgerichtliche Anwaltskosten gezahlt.
Jetzt haben wir gegenüber dem Gericht die Hauptsache für erledigt erklärt und beantragt, dem Schuldner die Kosten aufzuerlegen. Das Gericht schreibt aber nunmehr "...findet durch die Rücknahme des Widerspruchs keine Erledigung des REchtsstreits statt. Für diesen Fall sieht das Gesetz den antragsgemäßen Erlass eines VB vor, weil durch die Widerspruchsrücknahme wieder in das gerichtliche Mahnverfahren übergegangen wird..."
Aber warum sollte ich jetzt VB beantragen? hierdurch entstehen doch wieder neue Kosten. Die Forderung bis auf die Gerichtskosten und Anwaltskosten (für MB und Prozess) wurden doch vollständig beglichen.
Soll ich jetzt einfach nur KFA stellen?
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#2

01.12.2011, 15:28

Das Problem hatte ich letztens auch. Ich habe vom streitigen Gericht zudem auch keine Kostengrundentscheidung bekommen und konnte keinen KFA stellen. In meinem Fall war allerdings die Forderung nicht bezahlt, sondern nur der Widerspruch zurückgenommen worden.
Ich habe beim Mahngericht den Erlass des VB beantragt und zusätzlich, den VB um die Kosten des streitigens Verfahrens zu ergänzen und habe eine Berechnung beigefügt.
Ich würde an Deiner Stelle den VB hinsichtlich Deiner noch nicht gezahlten Kosten beantragen und die Kosten fürs streitige Verfahren berechnen (mit Anrechnung), damit diese in den VB mit aufgenommen werden.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Honig
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 15.11.2010, 10:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

02.12.2011, 09:36

Aber wenn ich jetzt VB beantrage entstehen hierfür doch wieder RA-Gebühren...und das kann ja auch nicht richtig sein, oder?
Den VB würde ich ja dann beim Prozessgericht stellen?!?
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#4

02.12.2011, 11:05

Ja, dafür fällt die Gebühr an. Aber das ist das Problem des Antragsgegners und Du hast doch eh noch Kosten offen, die Du beitreiben wirst.
Also meinen VB musste ich beim Mahngericht beantragen, weil wir uns nach Rücknahme des Widerspruchs wieder im Mahnverfahren befunden haben weil die Rechtshängigkeit des streitigen Verfahrens entfallen ist. Und der Rechtspfleger vom Mahngericht hatte extra angerufen und mir bestätigt, dass er den VB erlassen wird. Er wollte sogar noch Gebühren für den MB dazu setzen, die aber nicht angefallen waren, weil der Mandant den MB selbst beantragt hatte.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#5

15.12.2011, 10:17

Zwischenbericht:
Ich habe heute meinen Vollstreckungsbescheid erhalten, aber nicht vom Mahngericht, sondern vom streitigen Gericht. Und nicht mit ergänzt wurden die Kosten des streitigen Verfahrens :mrgreen: Jetzt hab ich mal tel. nachgefragt:
Meinen Schriftsatz, den ich ans Mahngericht senden sollte mit der Bitte um Ergänzung des VB hinsichtlich der Kosten fürs streitige Verfahren wurde vom Mahngericht ans streitige Gericht weitergeleitet. Von dort wurde der SS jetzt an den Gegner zur Stellungnahme gesandt.
Es lief also nun ganz anders, als vorher telefonisch mit Rpfl und Richter abgesprochen. Es wird wohl bei den Gerichten unterschiedlich gehandhabt. Naja, mir letztlich egal, ich hoffe, ich kriege nur irgendwann die weiteren Kosten auf den VB mit drauf.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Honig
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 15.11.2010, 10:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#6

15.12.2011, 10:42

Bei verhielt es sich so, dass ich mit dem Prozessgericht telefoniert hatte. Dort sagte man mir, dass man Antrag nach 91 a stellen, was wir ja bereits hatten. Zwischenzeitlich haben wir dann auch den Beschluss bekommen, dass dem Beklagten die Kosten auferlegt werden, jetzt kann ich ganz einfach KFA stellen...
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#7

15.12.2011, 10:57

Das hat mir das streitige Gericht ja abgelehnt. Deswegen hatte ich vorher extra mit beiden Gerichten telefoniert. Und nu lief es doch genau anders herum. Aber die Richterin am streitigen Gericht sagte mir bereits am Telefon, dass sie so etwas noch nie hatte und nicht weiß, wie das richtig zu handhaben ist. Wahrscheinlich hat sie sich dann näher damit befasst.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#8

08.05.2012, 18:59

Ich habe dann nun doch endlich mal vom Prozessgericht einen Berichtigungsbeschluss erhalten, mit dem der VB um die Kosten für das streitige Verfahren ergänzt wird. :mrgreen: :mrgreen:
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#9

08.05.2012, 19:12

Ui, doch ganze 5 Monate später :respekt

Wir hatten bisher einmal so einen Fall und da mussten wir einen VB beim streitigen Gericht beantragen, allerdings mit dem alten Formular (mit Durchschlägen). Meine Kollegin hatte zunächst auch erst den normalen VB-Antrag ans Mahngericht geschickt gehabt und das wurde bemängelt.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2997
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#10

28.02.2017, 16:52

Hallo, habe nun auch so einen Schuldner der den Widerspruch zurück genommen hat. Fülle ich jetzt ganz normal den Antrag auf VB aus und schreibe dann RA Kosten und GK Kosten bei weitere Auslagen rein oder heftet ihr eine RG hinten mit dran? Oder doch alles ans Streitgericht? LG
Bild
Antworten