Rücknahme Mahnbescheid - Info an Gegner?

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reno007
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#1

05.04.2018, 10:34

Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen... Meine Frage ist, wird der Antragsgegner von der Rücknahme des Mahnbescheides informiert? Kurz zum Sachverhalt:

Wir beantragen MB -> Gegen-RA legt WI gegen den MB ein -> nach Prüfung stellen wir fest, dass Forderung verjährt ist und nicht weiter geltend gemacht wird (es wird also kein streitiges Verfahren eingeleitet). Sodann nehmen wir den MB beim Mahngericht zurück, damit der Gegen-RA evtl. nicht die GK einzahlt und das Verfahren an das Prozessgericht abgegeben wird.

Nun meine Frage: wird der Gegen-RA darüber informiert, dass wir den MB zurückgenommen haben? In einigen Fällen liegt der WI nämlich schon längere Zeit zurück, so dass wir durch die Rücknahme des MB und somit ggf. die Benachrichtigung des Gegen-RA keine "schlafenden Hunde wecken" wollen.

Vielen Dank
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NORTHERN DINO
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#2

05.04.2018, 18:37

Schriftsätze werden im Allgemeinen 3-fach bei Gericht eingereicht. Grund: Die Abschriften werden an die Gegenseite übersandt, damit auch diese jederzeit über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert ist. Das gebietet bereits die neutrale Position des Gerichts. Ob die Gegenseite sodann ggf. Anträge stellt, bleibt abzuwarten.
~ Grüßle ~
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