Reaktion nach Rücknahme Mahnverfahren/Klage

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CeNedra
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#1

03.08.2017, 10:21

Huhu, ich bin etwas verwirrt. Hab jetzt schon zwei Fälle, in denen seit Monaten keine RÜckmeldung des Gerichts/Mahngerichts kam und langsam frag ich mich, ob da überhaupt eine Reaktion kommen muss.

1. Mahnbescheid beantragt, Gegner hat inkl. aller Kosten gezahlt, Mahnbescheid zurückgenommen und mitgeteilt, dass keine Kostenentscheidung notwendig (war im Februar dieses Jahres)

2. Klage eingereicht, MDT hat die Gerichtskosten nicht eingezahlt, Klage wieder zurückgenommen

Bekommt man da irgendwann mal ne Rückmeldung oder können die Akten weg? :kopfkratz
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Anahid
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#2

03.08.2017, 10:27

Bei Nr. 1 denke ich nicht, adass da was kommt. Bei 2. wird auf jeden Fall noch eine Gerichtskostenrechnung kommen und eine KGE, dass die Kosten des Verfahrens vom Kläger zu tragen sind.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
CeNedra
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#3

03.08.2017, 11:04

Danke! Dann geb ich Nr. 1 mal zum Ablegen und Nr. 2 auf Wiedervorlage :D
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