RA-Gebühren im Mahnschreiben vergessen

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Bölti
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#1

15.06.2016, 10:58

Hallo Foreno`s, hier mal eine ganz blöde Frage, auf die ich im Forum (bisher) keine Antwort gefunden habe:
Wir haben im Mahnschreiben an den Gegner keine RA-Gebühren aufgeführt. Nun soll ich den MB machen.
Darf ich die GG für das Mahnschreiben noch aufführen oder nicht?
:thx schon mal für die bestimmt einfache Antwort :roll:
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Anahid
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#2

15.06.2016, 11:11

Ja, darfst Du. Könntest die ja sonst nachfordern. Aber wenn der eh nicht zahlt, hat das ja wenig Sinn. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Bölti
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#3

15.06.2016, 11:30

:thx
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#4

25.02.2018, 19:59

@Anahid: dieses Problem habe ich auch gerade. Hast du hierfür einen §? Das wäre echt lieb :wink1
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Anahid
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#5

27.02.2018, 10:27

Der § ist der Rechtsgrund. Ich hab ja keine Ahnung, was Du für eine Forderung für den Mandanten geltend machst. Insoweit ergibt sich die Pflicht zur Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten entweder aus Verzug oder Schadensersatz. Es steht aber nirgendwo geschrieben, dass diese Kosten bereits im ersten Anschreiben beziffert sein müssen, um anzufallen.
Zuletzt geändert von Anahid am 27.02.2018, 13:58, insgesamt 1-mal geändert.
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#6

27.02.2018, 13:47

:thx
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