PKH für Mahnverfahren?

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Tigerentchen
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#1

14.05.2007, 09:17

Guten Morgen,
ich soll Mahnbescheid gegen einen Schuldner beantragen.

Unsere Mandantin würde hierfür bestimmt PKH bewillligt bekommen. Reiche ich den Antrag auf Erlass eines MB gemeinsam mit der Erklärung über die pers. und wirtschaftlichen Verhältnisse ein und beantrage, PKH für das Mahnverfahren zu bewiligen?

Hatte so etwas noch nie. Habe in letzter Zeit viele Sachen zum ersten Mal :roll: . Gut, dass ich Euch habe :)
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#2

14.05.2007, 09:28

Morgen Tigerentchen!

Ich habe den Fall auch noch nicht gehabt, aber meine Kollegin. Und wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat sie das genauso gemacht. Ich meine auch dass es da keine Beanstandungen gab. Aber leider ohne Gewähr...
Steffen
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#3

14.05.2007, 09:41

Da zur Beantragung eines MB, sei es Amts- oder Arbeitsgericht die Hinzuziehung eines Anwaltes nicht unbedingt erforderlich ist (Rechtsantragstelle) wird PKH bei Vorliegen der Voraussetzungen i. d. R. nur für die Gerichts-, nicht aber für die Anwaltskosten gewährt. So ist es uns in letzter Zeit öfter ergangen.
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PeeDee
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#4

14.05.2007, 09:47

Ich mach das auch immer so wie du das geschrieben hast.
Allerdings dauert das bei uns dann immer ziemlich lange bis der MB endlich erlassen wird.

Und das PKH sich nicht über der RA-Kosten erstreckt haben wir auch häufig.
Ich kann mich nur erinnern, dass wir PKH für unsere Gebühren bekommen haben wenn der Mandant der deutschen Sprache kaum mächtig ist oder grade eben Volljährig (haben wir geschrieben, dass er sehr unerfahren, keine Hilfe von den Eltern, etc.).
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Grübchen
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#5

14.05.2007, 09:59

Ja meist wird es abgeschmettert, weil gesagt wird, den Antrag kann der Mandant alleine stellen, genauso wie einen einfachen GVZ Auftrag.
LG Grübchen
StineP

#6

14.05.2007, 10:33

Also ich habe bereits eine Formulierung in unsere Wissensdatenbank eingetragen. Kannst gern mal schaun :)
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#7

14.05.2007, 13:54

ich würde aber den MB erstmal als Entwurf einreichen, wenn die mdtin das nicht bezahlen kann oder will... sonst erlassen die den gleich, auch ohne PKH
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Tigerentchen
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#8

14.05.2007, 16:31

Kommando zurück :wink: Mein Chef will nun, dass wir doch kein PKH für das Mahnverfahren beantragen "...wir gewinnen ja eh und dann muss die Gegenseite zahlen...".

Na gut, wird gemacht! :-)
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#9

14.05.2007, 16:33

Das ist doch mal was :)
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#10

14.05.2007, 16:38

Grundsätzlich kann auch für das MV PKH bewilligt werden. Dann muss es sich aber um eine besonders hilfsbedürftige Partei handeln. Allerdings wird die Beiordnung eines RA regelmäßig abgelehnt, da man den Vordruck in aller Regel selbst ausfüllen kann.
~ Grüßle ~
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