PKH für Mahnverfahren?

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Curry
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#11

14.05.2007, 16:41

"Kann" trifft es da genau, denn nicht wirklich jeder KANN das ausfüllen, das kann ich versichern. :wink:
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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NORTHERN DINO
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#12

14.05.2007, 16:58

Stimmt. Das war bei den alten Durchschreibe-Fummelaren noch anders. Die jetzigen Vordrucke sind auch das Letzte, so schlimm war es vorher im Mahnverfahren noch nie! :roll:
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Pepsi
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#13

14.05.2007, 20:07

also da stimme ich zu.. diese formulare kann man anscheinend wirklich nru ausfüllen, wenn damit umgehen kann..

ich habe ZV AUftrag vom Mdt bekommen, der MB selbst gemacht hatte.. tja, da fehlte die Hälfte, er hat keine Zinsen zur HF angegeben, keine Verzinsung der Kosten und hat sich prompt selbst als prozbev. bestellt und die Zustellung von Amts wegen hat der Rpfl. auch von selbst gemacht, weil in diesem Formular nichts angekreuzt war.. :lol:
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Summerof77
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#14

14.08.2007, 09:44

Sagt mal, meine Lieben, ich sitze hier und grüble über einer Sache:

Wir haben ja das elektronische Mahnverfahren. Jetzt möchte ich für den Mandanten PKH beantragen (klappte eigentlich bisher ganz gut), aber...WIE mache ich das im elektronischen Verfahren?

Geht wahrscheinlich gar nicht, so daß ich ein Formular mit Schreibmaschine ausfüllen muß, oder?

Falls es doch möglich ist, bitte ich um Resonanz!!!

Liebe Grüße

Summer
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StineP

#15

14.08.2007, 09:55

Doch, es ist möglich. Du musste deinem Antrag nur wie früher den Antrag beifügen. Haben bei der Wissensdatenbank nen Standardtext dafür - den knallst einfach in euren Briefkopf.
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Summerof77
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#16

14.08.2007, 12:07

Also, doch Formular. Weil wir doch nur noch über EGVP die Dinger wegschicken, da ist nix mehr mit Briefkopf, da ist nur ne Maske mit 3 Angaben und unsere Stammdaten und die Forderungsdaten und das wars, dann geht das ab nach Schleswig via Internet und Kennziffer.

Ich weiß eben nur nicht, ob ich da vielleicht ein Häkchen setzen könnte, aber ich glaube nicht.

Aber trotzdem vielen Dank, liebe Stine.
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StineP

#17

14.08.2007, 12:38

Ja, leider Formular- oder du schickst den ANtrag hinterher per Post..
Sassylicious
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#18

27.02.2013, 08:52

Hallo Leute,

so ich bin mal wieder neu hier. Hatte kurz andere Pläne für die Karriere, bin aber wieder in meinem Beruf zurück. Heut Morgen wurde ich vor folgende Herausforderung gestellt :wink2

Situation:

Wir haben für eine Mdtin Mahnbescheid beantragt, weil sie eine berechtigte Forderung gegenüber ihrem Exmann hat und haben die ersten Gerichtskosten verauslagt. Nunmehr hat der Gegner Widerspruch eingelegt und jetzt werden weitere Gerichtskosten gefordert, die weder wir noch die Mdtin verauslagen können. Jetzt wollen wir PKH beantragen damit die Gerichtskosten gezahlt werden. Wie machen wir das am besten? Habt ihr eine Idee? Schreiben wir dem Mahngericht dass wir die Kosten nicht verauslagen können bzw die Mdtin hat überhaupt kein Geld (arbeitslos) und dass wir PKH beantragen wollen?

Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte.

Liebe Grüße

Sassy
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