Hallo zusammen,
kann ich den Drittschuldner(Vermieter) im PfüB auffordern, mir zumindest eine Kopie der Sparurkunde zu übersenden? Ich stehe diesbezüglich gerade auf der Leitung.
Vielen Dank schonmal
PfüB Mietkaution Herausgabeanordnung Sparbuch
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Du kannst im PFÜB beantragen, dass nach § 836 Abs. 3 ZPO angeordnet wird, dass der Schuldner die in seinem Besitz befindlichen Sparurkunden an den Gläubiger herauszugeben hat.
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Ja das ist mir schon klar, aber der Schuldner befindet sich ja nicht im Besitz des Sparbuchs, das hat ja der Vermieter
Ich hätte halt gern zumindest eine Kopie davon, damit ich nachweisen kann, dass da tatsächlich Geld liegt und auch tatsächlich lediglich in der vom Schuldner in der e. V. angegebenen Höhe. Ich bin mir nämlich noch nicht sicher, ob der angegebene Betrag tatsächlich stimmt.
Ich hätte halt gern zumindest eine Kopie davon, damit ich nachweisen kann, dass da tatsächlich Geld liegt und auch tatsächlich lediglich in der vom Schuldner in der e. V. angegebenen Höhe. Ich bin mir nämlich noch nicht sicher, ob der angegebene Betrag tatsächlich stimmt.
Ich denke, dass der Drittschuldner nur die Fragen zu beantworten hat. Die Unterlagen musst du beim Schuldner pfänden.
Der Nachweis wird geführt durch die Drittschuldnererklärung.sternchen160983 hat geschrieben:Ja das ist mir schon klar, aber der Schuldner befindet sich ja nicht im Besitz des Sparbuchs, das hat ja der Vermieter
Ich hätte halt gern zumindest eine Kopie davon, damit ich nachweisen kann, dass da tatsächlich Geld liegt und auch tatsächlich lediglich in der vom Schuldner in der e. V. angegebenen Höhe. Ich bin mir nämlich noch nicht sicher, ob der angegebene Betrag tatsächlich stimmt.