Hallo zusammen
Ich möchte einen Gehalts-PFÜB machen. Der Arbeitgeber ist aber in Österreich. Muss ich dort einen GV mit der Zustellung des PFÜB's extra beauftragen oder wird das automatisch an diesen in Österreich weiter geleitet?
Grüße
Manuela
PFÜB - Drittschuldner in Österreich?
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soweit ich weiß stellt der gerichtsvollzieher das automatisch dem drittschuldner zu auch wenn er in österreich ist.
[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
Ich bin auch der Meinung, daß der GVZ direkt zustellt. In solchen Fällen werden die Sachen meist noch an die Auslandsabteilung gegeben und im Zweifel, werden die sich bei Euch melden, wenn noch irgendetwas anderes zu veranlassen ist; so zumindest hatte es mir letztens eine Rechtspflegerin in einem ähnlichen Fall erläutert.
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Hallo,
googel mal und gib ein: Anerkennung und Vollstreckung Österreich.
Die Bewilligung der Exekution (= Zwangsvollstreckung) aufgrund von ausländischen Urteilen setzt voraus, dass sie für Österreich für vollstreckbar erklärt wurden (§ 79 Abs 1 EO).
Gruß Fiona
googel mal und gib ein: Anerkennung und Vollstreckung Österreich.
Die Bewilligung der Exekution (= Zwangsvollstreckung) aufgrund von ausländischen Urteilen setzt voraus, dass sie für Österreich für vollstreckbar erklärt wurden (§ 79 Abs 1 EO).
Gruß Fiona
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.