Pfändung von Krankengeld

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mausfrau81
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#1

28.03.2006, 12:57

Hallöchen,
ich möchte für unser Mdtin rückständigen und laufenden Unterhalt für ihre zwei Kinder pfänden. Der Schuldner bekommt Krankengeld. Wie bekomme ich das gepfändet ????
Andreas

#2

28.03.2006, 13:13

Krankengeld ist unter den Voraussetzungen des § 850 b Abs. 2 ZPO pfändbar wie Arbeitseinkommen. Schau zunächst mal dort rein.

Du kannst den Unterhalt also vermutlich ganz normal gem. § 850 d ZPO (erweiterte Pfändung, da Unterhaltsforderung) pfänden.

Wer Drittschuldnerin ist, weißt du ?
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#3

28.03.2006, 13:30

Hi Andreas,

ich denke doch schon, dass sie es weiß, schließlich fragt sie nach dem Krankengeld :wink: , wenn sie es nicht wissen sollte, es ist die Krankenkasse.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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#4

28.03.2006, 13:37

Ja klar weiß ich bescheid: :wink:

Drittschuldner ist die BKK Neun Plus Ost.
Gast

#5

28.03.2006, 13:37

Hallo zuammen,

Pfändung nach § 850 d ZPO ist gut. Darf vielleicht auf den entsprechenden Thread hierzu verweisen.

Neueste- wie ich finde katastrophale - Entwicklung:

OLG Hamm: Berechnung des pfändungsfreien Bedarfs (also dem Schuldner zu belassener notwendiger Unterhalt): 970,00 EUR!!!!

(Werde dazu aber noch was genauer ausführen, sobald ich die Entscheidung vollständig gelesen habe)

Wie schon erwähnt, die Vorschrift des § 850 d wird man wohl bald ganz streichen können. Echt ätzend! :uebel
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#6

28.03.2006, 14:09

Wie soll man dann noch an sein Geld als Unterhaltsempfänger kommen, wenn diese Regelung wegfällt. :ohmann

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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#7

28.03.2006, 14:21

@MNo2006

Kannst du mir mal die Entscheidung zukommen lassen oder mit das Az. des OLG Hamm sagen ?

Danke
Andreas

#8

28.03.2006, 14:23

Tja, wenn das so weitergeht, können die bald die ganze ZV abschaffen.

GV-Pfändung ist eh schon ein Glücksgriff, aus EV-Protokollen ergibt sich auch regelmäßig wenig bis nix, Gehaltspfändungen bringen sowieso nüscht wegen der Pfändungsfreigrenzen, und jetzt blockt das OLG Hamm auch noch bei der Unterhaltspfändung durch unglaubliche Beträge...

Da kann man doch echt nur noch den Kopf schütteln.

Schuldnerschutz wird hierzulande viel zu groß geschrieben.
Gast

#9

28.03.2006, 15:32

Hallo zusammen,

also der Frust bei der Zwangsvollstreckung wird bei mir in der Tat immer größer.

Mein Chef sagt auch schon, wir könnten doch eigentlich das 8. Buch der ZPO wegwerfen.

Es ist in der Tat reine Glückssache, wenn man mal wirklich was vollstreckt. Geld aus einem InsO-Verfahren hab' ich - bis auf wenige kleine Euros - auch noch nie gesehen. Also wenn das so weitergeht ....

Bei dem "Schuldnerschutz" (Andreas hat es richtigerweise sehr groooß geschrieben) frage ich mich, warum ich überhaupt noch meine Rechnungen bezahle. Wenn die sozialhilferechtlichen Vergleichsberechnungen bei der Pfändung nach § 850 d (die ja analog auch bei einer priviligierten Pfändung bei vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung gelten) überall Realität werden, steht jedem Schuldner fast mehr zu, als demjenigen, der arbeitet und brav seine Rechnungen bezahlt. Eigentlich ist man doch schön doof, oder????


P.S. Die Entscheidung des OLG Hamm hat mir mein Chef noch nicht zum Lesen gegeben, krieg ich aber noch und werde dann auch das Aktenzeichen mitteilen.
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#10

28.03.2006, 15:57

Ein Vorteil hat der Schuldnerschutz in der Lohnpfändung schon, wenn ich mir mein Nettogehalt ansehe, kann ich sagen kommt doch, ihr kriegt eh nichts von mir.

Ansonsten freue ich mich schon auf das Aktenzeichen, die Entscheidung will ich nämlich auch mal lesen.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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