Hallo!
Hat jemand Erfahrung mit der Pfändung von Gesellschaftsanteilen des Geschäftsführers einer GmbH?
Wenn die Pfändung erfolgt ist, wie kann ich das verwerten?
Wir haben einen Titel gegen den Geschäftsführer bezüglich einer privaten Forderung. Der Schuldner gibt regelmäßig die VMA ab und hat angeblich keinerlei Einkünfte und Vermögen. Aber er ist Geschäftsführer mehreren GmbH und besitzt dort jeweils einen Gesellschaftsanteil von 25.000,00 €. Bekannt ist, dass er auch in Saus und Braus lebt, große Autos fährt und sogar eine Immobilienfirma in Spanien hat. Gegen solche Schuldner muss man doch massiv vorgehen und alles versuchen finde ich!
lg
Sandra
Pfändung und Verwertung Gesellschaftsanteil
- Anahid
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Solche Schuldner sind sicherlich ärgerlich und an kann auch einiges machen. Ich frage mich nur, warum Du nicht bei den ganzen Firmen das Geschäftsführergehalt gepfändet und Zusammenrechnung beantragt hast?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Tja angeblich erhält er keinerlei nennenswertes Geschäftsführergehalt und die Firmen machen auch nur Verluste. Aber ich habe jetzt mal bei den vier Firmen die Gehälter/Zuwendungen und die Gesellschaftsanteile gepfändet. Mal sehen ob das endlich zum Erfolg führt.
- Anahid
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Angeblich erhält er nicht viel an Gehalt ist ja schön. Mit der Zusammenrechnung der Gehälter sollte es ja reichen, dass sich ein pfändbarer Betrag ergibt. Ob die Firmen Verluste machen hat doch keinen Einfluss auf den Gehaltsanspruch.
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- Mami1504
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wie ging es hier weiter? Ich hänge auch gerade fest:
Pfändung der Gesellschaftsanteile, Pfüb kam heute zurück mit dem Zusatz:" Der angebliche Geschäftsanteil kann vorerst nur gepfändet werden, so dass hierüber kein Überweisungsbeschluss ergegt. Der Antrag gem. § 844 ZPO ist nach Feststellung der Höhe der Geschäftsanteile gesondert zu stellen."
Was mach ich nun damit? Wer stellt die Höhe der Ges-Anteile fest? der andere Antrag davor ist ausnahmslos durchgegangen bei mir, SChuldner hat dann Raten gezahlt, so dass es nicht weiterging.
Danke für Eure Hilfe
Pfändung der Gesellschaftsanteile, Pfüb kam heute zurück mit dem Zusatz:" Der angebliche Geschäftsanteil kann vorerst nur gepfändet werden, so dass hierüber kein Überweisungsbeschluss ergegt. Der Antrag gem. § 844 ZPO ist nach Feststellung der Höhe der Geschäftsanteile gesondert zu stellen."
Was mach ich nun damit? Wer stellt die Höhe der Ges-Anteile fest? der andere Antrag davor ist ausnahmslos durchgegangen bei mir, SChuldner hat dann Raten gezahlt, so dass es nicht weiterging.
Danke für Eure Hilfe