Hallo ihr Lieben!
Wir haben das Konto des Schuldners wegen rückständigem und künftig fällig werdendem monatlichen Unterhalts gepfändet.
Jetzt hat der Schuldner mit einem Mal den Rückstand komplett beglichen.
Meine Kollegin ist der Meinung, dass ich jetzt den PfÜB zurücknehmen soll, weil ja momentan keine Forderung mehr besteht. Was ich aber nicht möchte, da der Schuldner Jaaaaahre keinen Cent gezahlt hat.
Bin ich denn dazu verpflichtet? Ich dachte, der BGH hat sich auch der Meinung angeschlossen, dass Vorauspfändungen erlaubt sind...
Pfändung des künftig fällig werdenden monatlichen Unterhalts
- Mel Kunterbunt
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- Liesel
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Du musst dem Drittschuldner mitteilen, dass Rückstand ausgeglichen ist und die Pfändung hinsichtlich des laufenden Unterhaltes fortbesteht.
Die Vorauspfändung von Kontoguthaben für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche ist zulässig - BGH, Beschluss vom 31.10.2003, Az: IXa ZB 200/03.
Die Vorauspfändung von Kontoguthaben für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche ist zulässig - BGH, Beschluss vom 31.10.2003, Az: IXa ZB 200/03.
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- Mel Kunterbunt
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Lag ich doch richtig.... Hab vielen lieben Dank!