OHG und Abgabe der Vermögensauskunft

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Mel Kunterbunt
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#1

01.08.2017, 09:16

:wink1 Hallo! :)

Folgendes Problem... Wir haben einen Titel gegen eine OHG. Das Problem ist, eine der beiden Gesellschafterinnen ist die Ehefrau unseres Mandanten... :pfeif
Meine Kollegin wollte aber nur der einen Gesellschafterin die VA Abnehmen lassen. Es wurden aber seitens des GV's beide geladen (Kollegin hat zwar nur die eine Gesellschafterin im Antrag angegeben, aber der Titel ist gegen die OHG gerichtet). Beide sind zur Abgabe nicht erschienen (die Ehefrau unseres Mandanten konnte nicht, da sie schwanger war und bereits im KH lag). Nunmehr hat der GV den Erlass des Haftbefehls beantragt. Dieser wurde nunmehr gegen die OHG erlassen.
Jetzt habe ich die Akte auf dem Tisch, weil ja die Ehefrau unseres Mandanten die VA gar nicht abgeben soll..
Habe ich denn ein "Wahlrecht", welchen Gesellschafter ich die VA abgeben lasse?
Und meine nächste Frage ist, unser Titel ist gegen die OHG gerichtet. Hätte man als Schuldner nicht die OHG und die einzelnen Gesellschafterinnen nehmen müssen?
:oops: :oops: :oops:

:thx
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Anahid
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#2

01.08.2017, 10:02

Richtigerweise hätte man auch die Gesellschafter persönlich in Anspruch nehmen müssen, da so eine Vollstreckung gegen die einzelnen Gesellschafter in deren Privatvermögen nicht möglich ist. Und ich denke nicht, dass man sich aussuchen kann, wer von den Gesellschaftern für die OHG die Vermögensauskunft leistet. Ich weiß auch nicht, warum die Ehefrau das nicht machen soll. Die VA betrifft ja nicht ihr Privatvermögen, ebensow wenig wäre das bei der anderen Gesellschafterin der Fall.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Mel Kunterbunt
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#3

01.08.2017, 10:34

Das war auch meine Vermutung, dass der Titel schon "falsch" ist... Und somit die ZV in das Privatvermögen nicht möglich ist...
Ich vermute, dass mein Chef die Ehefrau einfach nur "verschonen" will... :roll:
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Anahid
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#4

01.08.2017, 10:36

Dann muss der Mandant keine Geschäfte mit der OHG seiner Ehefrau machen. :roll:

Ich frag mich dann sowieso, weshalb hier eine Vermögensauskunft erforderlich ist. Die Ehefrau wird doch wohl wissen, wo bei ihrer Firma was zu holen ist.
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#5

01.08.2017, 10:53

Ich verstehe die ganze Akte auch nicht, um ehrlich zu sein... Hier wurde die OHG verurteilt, Sicherheit zur Sicherung der Werklohnansprüche zu leisten... :kopfkratz
Warum die das nicht machen und jetzt unbedingt die VA abgegeben werden soll... Keine Ahnung :augenreib :nachdenk
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