Öffentliche Zustellung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Gast

#1

28.07.2006, 15:26

Hallö!

Ich hab mal ne Frage:

Hat von euch jemand schon mal etwas öffentlich zugestellt? Wie läuft das denn dann? Wir haben den Titel jetzt zurückbekommen und darauf steht, dass dieser dem Schuldner am blabla zugestellt wurde. Aber eigentlich ist der ja unauffindbar, deswegen öffentlich.... Kann ich das eigentlich irgendwo im Internet einsehen? Ich hoffe, irgendjemand hat meine Frage verstanden...

Azubienchen Maya
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infinity
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#2

30.07.2006, 12:08

Ich versteh die Frage nicht so recht - dein Titel ist doch zugestellt, oder? Dann kannst du dir doch die öffentliche Zustellung schenken.

Wenn das Gericht beispielsweise eine Klage oder einen Titel nicht zustellen kann, weil der Schuldner an der bekannten Adresse nicht anzutreffen ist, deine EMAs usw. verpuffen, weil er noch irgendwo gemeldet, da aber tatsächlich nicht ist oder unbekannt verzogen etc. Dann schreibst du an das Gericht nen einfachen Schriftsatz, du weist nach, dass du versucht hast, den Schuldner ausfindig zu machen (Kopie EMA etc.) und dass das nicht geklappt hast und du deshalb beantragst, das fragliche Schriftstück öffentlich zuzustellen.

Oder meinst du jetzt, wie du an den Schuldner rankommst, weil du ihn nicht findest?
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

- Mahatma Gandhi -
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NORTHERN DINO
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#3

30.07.2006, 12:17

Da kann ich dem Vorposting nur beitreten.

Eine öffentliche Zustellung führt das Gericht durch nach Maßgabe der §§ 185, 186 ZPO. Hierzu bedarf es eines Bewilligungsbeschlusses und des Nachweises, dass die Ermittlung der aktuellen Anschrift erfolglos geblieben ist.

Nach dem Ausgangsposting ist der Titel aber bereits zugestellt worden am blabla :wink: . Weshalb dann noch eine öffentliche Zustellung?
~ Grüßle ~
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Annile
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#4

30.07.2006, 14:45

In der Regel steht das immer in der Zeitung bei uns.. ich glaube aber beim zuständigen Amtsgericht hängt auch eine Liste
Es Annile :hurra
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wifey
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#5

30.07.2006, 16:27

Hallo Maya,

ich würd mal darauf tippen, dass es bei den Gerichten überall in Deutschland einen Bereich gibt, in dem die öffentlichen Zustellungen ausgehängt sind.
Ansonsten sollten solche Sachen auch in der lokalen Presse publik gemacht werden und im Bundesanzeiger gibt es auch eine Rubrik "öffentliche Zustellungen".
Ich vermute mal (ohne es auch nur ansatzweise zu wissen), dass man auch im elektronischen Bundesanzeiger suchen kann, welche öffentlichen Zustellungen es gibt.

Wichtig ist ja erst mal, dass Ihr Titel, Klausel UND Zustellung jetzt habt. Ich sach jetzt einfach mal: viel Glück beim Auftreiben des Schuldners :-)
Viele Grüße

ich
Johannsen
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#6

31.07.2006, 08:27

wifey hat geschrieben: Ansonsten sollten solche Sachen auch in der lokalen Presse publik gemacht werden und im Bundesanzeiger gibt es auch eine Rubrik "öffentliche Zustellungen".
Ich vermute mal (ohne es auch nur ansatzweise zu wissen), dass man auch im elektronischen Bundesanzeiger suchen kann, welche öffentlichen Zustellungen es gibt.
Wenn ich öffentlich zustelle, wird nur die nach ZPO vorgeschriebene Benachrichtigung (§ 186 II ZPO)
http://dejure.org/gesetze/ZPO/186.html
an die Gerichtstafel gehängt. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger etc. ist nach der Reform des Zustellrechts nicht mehr zwingend erforderlich (§ 187 ZPO)
http://dejure.org/gesetze/ZPO/187.html

Aus Kostengründen verzichte ich gerne darauf. Welcher der Zustellungsempfänger liest schon den Bundesanzeiger...
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wifey
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#7

31.07.2006, 12:34

Hallo Johannsen ! :hurra

Vielen Dank für die Aufklärung !

Bundesanzeiger habe ich hier in der Firma so ca 4 Jahre lang "gelesen", weil ich musste *grummel*, na ja und "lesen" konnte man das eigentlich auch nicht nennen - eher "überfliegen"
Viele Grüße

ich
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