Neuzustellung Mahnbescheid im Ausland

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Zippus
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#1

04.01.2018, 12:36

Huhu Ihr Lieben,

erstmal einen guten Start in das neue Jahr.

Ich habe hier jetzt eine Frage:

Wir haben einen Schuldner, letzte bekannte Anschrift in Deutschland, Mahnbescheid konnte aber nicht zugestellt werden, da Empfänger unter der Anschrift nicht zu ermitteln war. Mahnbescheid kam mit Nichtzustellnachricht vom Mahngericht zurück. Jetzt haben wir herausgefunden, dass sich der Schuldner wohl in Österreich aufhält und der Mahnbescheid soll nun neu zugestellt werden.

Wie stelle ich das an? Muss ich den Mahnbescheid hier komplett zurücknehmen und ganz von vorne Anfangen oder kann ich einfach die Neuzustellung beantragen und die neu Auslandsadresse eingeben?

Grüße
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Anahid
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#2

04.01.2018, 13:34

Wie heißt es immer so schön: Das kommt drauf an.

Verändert sich der Gerichtsstand für ein streitiges Verfahren oder nicht?
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Zippus
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#3

04.01.2018, 13:37

Ja. Alter Gerichtsstand gilt ja nicht mehr, da ja die Meldeanschrift da nicht mehr ist
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Anahid
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#4

04.01.2018, 16:01

Genau das ist eben nicht so klar, sonst hätte ich nicht gefragt. Es gibt ja besondere Gerichtsstände. Wenn Du keinen Gerichtsstand mehr in Deutschland hast, dann kannst Du auch kein deutsches Mahnverfahren durchführen. Dann musst Du den Antrag zurücknehmen und das europäische Mahnverfahren betreiben.
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Zippus
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#5

05.01.2018, 09:21

Ok, wenn er aber laut EMA noch in Deutschland an dem bisherigen Wohnsitz gemeldet ist und nur die Deutsche Post sagt, dass er unter der angegebenen Adresse nicht gefunden werden kann, kann ich einfach die Neuzustellung ins Ausland machen oder (als abweichende Anschrift)?
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Anahid
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#6

05.01.2018, 11:51

Ja richtig. Denn die Meldeanschrift ist ja die wichtige. Dann ändert sich ja auch der Gerichtsstand nicht.
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BlackWoman

#7

09.01.2018, 10:51

Guten Morgen zusammen,

aus aktuellem Anlass schließe ich mich dem Thema gleich mal an:
Unser Mandant hat ein Mietverhältnis mit dem Gegner, in welchem eine Gerichtsstandsvereinbarung (München) getroffen wurde. Nun soll wg. rückständiger Mieten ein MB beantragt werden. Lt. aktueller EMA ist der Schuldner unbekannt verzogen nach Belgien. Die Korrespondenz des Gegners ging jedoch bis vor kurzem noch über die Anschrift in München, d. h. dieser müsste relativ kurzfristig nach Belgien gezogen sein.
Den MB muss ich doch dann beim AG München beantragen oder? Weil die Zuständigkeit richtet sich doch dann nach dem Erfüllungsort, so wie unten stehend, oder?
"Hat der Schuldner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so richtet sich die Zuständigkeit nicht nach dem Sitz oder Wohnsitz des Gläubigers, sondern nach dem Amtsgericht, das für ein streitiges Verfahren zuständig sein würde (§ 703 d Abs. 2 ZPO). Die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für ein streitiges Verfahren besteht für diese Fälle dann, wenn die Parteien einen deutschen Erfüllungsort vereinbart haben (Art. 5 Nr. EuGVVO I, Art. 5 Nr. 1 LuGVÜ) oder die Parteien einen deutschen Gerichtsstand vertraglich vereinbart haben (Art. 23 EuGVVO I)."

Vielen Dank für eure Rückmeldung. LG :wink2
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mücki
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#8

09.01.2018, 11:36

@BlackWoman

Guten Morgen (eher schon Mahlzeit),

selbst ohne Gerichtsstandsvereinbarung wäre bei euch ein deutsches Gericht zuständig (ausschließlicher Gerichtsstand), es sei denn, eine der Ausnahmen greift. Maßgeblich ist aber die getroffene Gerichtsstandsvereinbarung, also München :mrgreen: Habt Ihr denn eine Anschrift in Belgien?
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
BlackWoman

#9

09.01.2018, 11:47

Ich habe jetzt nochmals geschaut und lt. letzter EMA heißt es nur: "Person unbekannt verzogen nach Belgien." Eine genaue Anschrift haben wir also nicht. :oops:
Dann bringt mir das Ganze auch gar nichts.
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mücki
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#10

09.01.2018, 11:52

Nein, so leider nicht. Eine Anschrift braucht ihr schon ... es sei denn ihr macht eine entsprechende Klage und beantragt die öffentliche Zustellung. Dafür müsstet ihr aber nachweisen, dass ihr auch in Belgien eine Anschrift nicht ermitteln konntet.
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