neue 40 Euro Mahnkostenpauschale

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Küstenkind
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#71

25.11.2015, 14:08

Anahid hat geschrieben:Dann passt ja alles. Siehe mein Beitrag in #45.

Ich erhalte laufend die 40,00 € neben den Kosten des Mahnverfahrens.
Hmmm... dann ist es ja sehr merkwürdig, dass dies bei uns moniert wurde. :kopfkratz Vielleicht sind da nicht alle Rechtspfleger einer Meinung. Kann jetzt auch nicht beurteilen, ob sich das AG HH da öfters querstellt, ist wie gesagt das erste Mal, dass ich diese Pauschale dabei hatte.

Vielen Dank für die Hilfe! :)
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Geniesserin
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#72

25.11.2015, 14:14

In Hagen habe ich die auch schon öfters durchbekommen. Beim ersten Mal gab es noch eine Nachfrage zur Klarstellung, aber keine Monierung.
Vielleicht mal die Rechtspflegerin anrufen, worauf sie ihre Meinung stützt? Habe jetzt keinen Kommentar zur Hand, aber die RA-Kosten für einen MB sind ja kein Schadenersatz.
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Anahid
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#73

25.11.2015, 14:17

Küstenkind hat geschrieben: Kann jetzt auch nicht beurteilen, ob sich das AG HH da öfters querstellt,
Also von diesem Gericht liest man ja hier wirklich nur gute Dinge. *Ironiemodus aus*

Bin ich froh, dass ich mit dem Saftladen nix zu tun hab. :roll:
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#74

07.06.2016, 09:28

Hallo Ihr Lieben,
ich habe auch eine Frage: Mein Ex-Kollegin hat in ihrem Aufforderungsschreiben über 60,00 € Mahnkosten gehabt. Ich habe den Mahnbescheid gemacht und habe leider nicht genau gerechnet und nachgeguckt, sondern die Mahnkosten von über 60,00 € übernommen und Zinsen habe ich auch nicht im Mahnbescheid mit aufgenommen warum weiß ich auch nicht. Meine Frage: Ich habe jetzt eine Monierung bekommen: zu hoche Mahnkosten und keine Zinsangabe, kann ich jetzt die ausgerechneten Mahnkosten von ca. 25,00 € nehmen (ja natürlich) aber die Zinsen kann ich sie ab dem Datum aus dem Aufforderungsschreiben nehmen ? oder lieber gar keine Zinsen. Ich hoffe meine Frage war verständlich. Danke
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Anahid
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#75

07.06.2016, 10:09

Mahnkosten in dieser Höhe sind nicht gerechtfertigt. Es gibt mittlerweile sehr unterschiedliche Rechtsprechung und keine gesetzliche konkrete Vorgabe. Ist Euer Antragsgegner Verbraucher oder Unternehmer? Zinsen sind zu nehmen ab dem Eintritt des Verzugs. Hier kommet es auch wieder drauf an.....Unternehmer oder Verbraucher? Geht es um eine Rechnungsforderung?
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#76

07.06.2016, 10:32

Ja es geht um Sprachtherapie, also unsere Mandatin ist Sprachtheraupeutin. Es sind 8 Rechnungen, die offen sind, die haben in den ersten 2 Rechnungen immer ca. 7,60 Mahnkosten in Rechnung gestellt, dann aber 2,56 und meine ehemalige Kollegin hat einfach 8 *x 7,60 genommen in den Aufforderungsschreiben und ich habe nicht daran gedacht, es zu prüfen.
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Anahid
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#77

07.06.2016, 11:55

Mahnkosten in der geltend gemachten Höhe sind nur dann gerechtfertigt, wenn Eure Mandantin den Anfall konkret nachweisen kann. Soweit es sich um eine Pauschale handelt, kommt immer mehr die Rechtsprechung durch, dass ein Pauschalbetrag von 2,50 € ausreichend ist pro Mahnung. Da Du hier einen Verbraucher hast und einen Rechtspfleger, der anscheinend aufpasst (obwohl das im Mahnverfahren gar nicht seine Aufgabe wäre), würde ich also pro Mahnung 2,50 € ansetzen.

Verzug tritt beim Verbraucher nach 30 Tagen ein, wenn er eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten hat, diese fällig ist und er eine Mahnung erhalten hat. Ist in den Mahnungen Deiner Mandantin eine Zahlungsfrist angegeben, die mindestens 30 Tage nach der Rechnungsstellung liegt, würde ich also Zinsen ab einem Tag später nehmen. Wenn keine Frist gesetzt ist, die Mahnung aber mindestens 30 Tage nach der Rechnungsstellung erfolgte, würde ich 2 Tage (Postweg) auf das Datum der Mahnung für den Zinsbeginn drauf rechnen.
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#78

11.05.2017, 16:19

Hallo Ihr Lieben,

ich greife das Thema auch noch einmal auf und möchte gerne wissen, ob ich die Pauschale für jede Rechnung die nicht gezahlt wurde einzeln erheben darf, oder ob diese für alle im Mahnbescheid geltend gemachten Rechnungen nur einmal anfällt?

Ich hab mich schon durchs Internet gewühlt und auch schon diverse Fundstellen entdeckt, aus denen hervorgeht, dass man es "belegorientiert" sehen muss und daher für jede Rechnung einzeln erhoben werden darf, da eine "prozessorientierte" Sicht die Gefahr birgt, dass die Pauschale im Verhältnis zu dem zu zahlenden Endbetrag nur eine "unbedeutende Minimalbelastung" bedeutet. Dies würde ja bedeuten, dass ich für jede Rechnung einzeln die Pauschale erheben darf.

Allerdings ist in dieser Fundstelle und auch im Gesetz und in anderen Fundstellen immer die Rede von Raten- oder Abschlagszahlungen. Dies trifft auf meine Rechnungen ja nicht zu, womit ich die Pauschale dann nur einmal fordern könnte!

Ich bin echt verwirrt und wäre froh, wenn mir jemand helfen könnte. Da es hierzu auch keine wirkliche Rechtsprechung oder Erfahrungen gibt :thx
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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#79

11.05.2017, 16:29

Andersherum wird ein Schuh draus. Das Gesetz sagt doch, dass die Pauschale sogar für jede Rate oder Abschlagszahlung gesondert erhoben werden darf. Umso mehr muss das gelten, wenn es um verschiedene Rechnungen geht.
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Anahid
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#80

11.05.2017, 16:30

Entweder machst Du sämtliche Rechnungen in einem MB geltend = Pauschale 1 x.

Oder Du machst für jede Rechnung einen gesonderten MB (wer macht das schon) = Pauschale pro Rechnung.

Ich hatte den Fall zuletzt. Ich hab auch gedacht, dass das pro Rechnung anzusehen wäre. Sah das AG Coburg allerdings anders. Die Verzugspauschale würde nur einmal entstehen, so wie ja auch die Anwalts- und Gerichtskosten nur einmal entstehen.
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