Nachbuchung EV-Gebühr RA-Micro-FoKo
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antrag war gestellt, voraussetzungen lagen vor, verzeichnis kam vom amtsgericht - also ist die vergütung angefallen und du darfst sie einbuchen.
auch wenn du gar keine zv machst (weil du schon weisst, dass schuldner die ev abgegeben hat) und nur eine abschrift des vermögensverzeichnisses beim ag anforderst, bekommst du doch auch die vergütung dafür.
auch wenn du gar keine zv machst (weil du schon weisst, dass schuldner die ev abgegeben hat) und nur eine abschrift des vermögensverzeichnisses beim ag anforderst, bekommst du doch auch die vergütung dafür.
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
evelyn
Die EV-Gebühr entsteht unter den von mir o.g. Voraussetzungen.
Ob die EV bereits vor knapp 3 Jahren abgegeben wurde, spielt für die Gebührenentstehung keine Rolle. Maßgeblich ist, daß Ihr im EV-Verfahren tätig wart, und das wart Ihr durch Einholung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses.
Ob die EV bereits vor knapp 3 Jahren abgegeben wurde, spielt für die Gebührenentstehung keine Rolle. Maßgeblich ist, daß Ihr im EV-Verfahren tätig wart, und das wart Ihr durch Einholung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses.
- Strubbel
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Ich hab zu diesem Thema auch noch eine Frage:
Wenn ich einen Kombi-Auftrag mache, der Schuldner zur Abgabe der eV geladen wird, aber nicht erscheint und dann Haftbefehl beantragt wird und er daraufhin die eV abgibt, wann ist dann die eV-Gebühr entstanden?
Mein Chef behauptet, die Gebühr ist schon entstanden, wenn der GV Termin zur Abgabe der eV bestimmt; ich bin der Meinung, sie entsteht erst, wenn die eV abgegeben wurde. Sonst könnte man die Gebühr ja auch berechnen, wenn der Schuldner im eV-Termin die Forderung bezahlt....
Kann mir jemand helfen? Ich hab schon alles abgesucht, aber bisher nichts gefunden, was mir weiterhilft
Wenn ich einen Kombi-Auftrag mache, der Schuldner zur Abgabe der eV geladen wird, aber nicht erscheint und dann Haftbefehl beantragt wird und er daraufhin die eV abgibt, wann ist dann die eV-Gebühr entstanden?
Mein Chef behauptet, die Gebühr ist schon entstanden, wenn der GV Termin zur Abgabe der eV bestimmt; ich bin der Meinung, sie entsteht erst, wenn die eV abgegeben wurde. Sonst könnte man die Gebühr ja auch berechnen, wenn der Schuldner im eV-Termin die Forderung bezahlt....
Kann mir jemand helfen? Ich hab schon alles abgesucht, aber bisher nichts gefunden, was mir weiterhilft
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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Also ich bin auch der Meinung, dass die Gebühr schon entsteht, wenn der GV den Termin für die e.V. festlegt.
Ich hatte in letzter Zeit häufig solche Sachen, dass der Termin festgelegt wurde und vor dem Termin wurde aber gezahlt. Da hat der GV von sich aus die e.V.-Gebühr auch mit eingefordert.
Ich hatte in letzter Zeit häufig solche Sachen, dass der Termin festgelegt wurde und vor dem Termin wurde aber gezahlt. Da hat der GV von sich aus die e.V.-Gebühr auch mit eingefordert.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Danke Nancy!
Das heißt dann also für mich, dass ich die eV-Gebühr schon buche, wenn der GV den Termin anberaumt und sie auch dann buche, wenn der Schuldner im eV-Termin zahlt?!
Das heißt dann also für mich, dass ich die eV-Gebühr schon buche, wenn der GV den Termin anberaumt und sie auch dann buche, wenn der Schuldner im eV-Termin zahlt?!
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So hab ich es bis jetzt immer gemacht, da ja auch der GV diesen Betrag eingefordert hat. Vielleicht kann da jemand noch mal nachlesen, ich hab dazu grad nix gefunden.
Curry
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- Strubbel
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Der GV fordert leider auch Gebühren für die Nachbesserung einer eV, auch wenn sie ihm eigentlich gar nicht zustehen...
Ich kann ja nochmal suchen, ob ich was finde und poste es dann gegebenenfalls.
Vielleicht hat auch noch jemand anders eine Idee?
Ich kann ja nochmal suchen, ob ich was finde und poste es dann gegebenenfalls.
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Also ich buche auch immer sofort die EV-Gebühr ins FoKo sobald der GVZ mitteilt, dass Termin anberaumt ist. Meiner Meinung nach reicht das aus. Gab auch bislang noch nie Probleme.
"...es kann ja nicht immer regnen..."
- Curry
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Na dann ist ja gut, jetzt bin ich aber echt ins grübeln gekommen...
Curry
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