Nach bestehendem Titel noch Klageerweiterung möglich?

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Ingrid
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#1

26.07.2011, 11:34

Hallo!

Wusste nicht so recht, wo ich das Thema reinstecken sollte, hier passt es meiner Meinung nach wohl noch am Besten rein :-)


Folgender Fall:

Kläger hat einen Oldtimer bei e-bay verkauft, der Käufer hat immer gesagt er holt das Auto, bei Übergabe wird es bezahlt. Zur Abholung ist es nie gekommen, er hatte immer andere Ausreden. Irgendwann hat er aber bezahlt. Dann haben wir geklagt, weil er sich nicht mehr gemeldet hat. Dann ist der Beklagte (Käufer) untergetaucht und war nicht mehr auffindbar. Kläger hatte Garagenmiete zu zahlen, die auch eingeklagt wurde bis zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Da kommt dann unser Fehler, wir haben vergessen, die zukünftige Garagenmiete mit einzuklagen.

Mittlerweile haben wir das Versäumnisurteil und den KFB öffentlich zustellen lassen, ging alles super. Und das Auto wurde per Versteigerung auch verkauft und der Erlös vom GV hinterlegt.

Nun möchte der Mandant noch die restliche Garagenmiete haben. Nun meine Frage: Kann ich in dem von uns anhängig gemachten Klageverfahren jetzt noch eine Klageerweiterung beantragen oder muss ich eine neue Klage machen (was äußerst ärgerlich wäre, weil das mit der öffentlichen Zustellung ja leider nicht in 2 Wochen getan ist :-( )


:thx schon mal im Voraus für eure Antworten
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LuzZi
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#2

26.07.2011, 11:40

Da musste neu klagen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Ingrid
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#3

26.07.2011, 11:42

Hmmmm, ich habs befürchtet :(

Meine Chefin hat ja gedacht, vielleicht könnte man ja den Mahnbescheid öffentlich zustellen lassen zwecks Kostengründen, das hab ich schon mal aufgegeben, geht ja leider nicht!

Schade, schade aber kann man ja nix machen!

Danke für Deine schnelle Antwort.
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