Hallo,
ich hätte da schon wieder mal eine Frage.
Hab hier eine Mietangelegenheit. Schuldner ist mit 4 Mieten in Verzug. Wir haben außergerichtlich gemahnt und gleichzeitig die sofortige Kündigung ausgesprochen.
Ich soll jetzt einen Mahnbescheid beantragen und hänge ein bisschen an der Anrechnung bzw. der Geltendmachnung der außergerichtlichen Kosten.
Meine Frage:
Erfolgt die Anrechnung nur auf den Gebührenteil der sich auf die rückständigen Mieten bezieht oder auf den Gesamtwert???
Sorry aber ich steh gerade total aufm Schlauch.
Danke schon mal für die Hilfe!!
Mietsache - Mahnbescheid Anrechnung außergerichtlicher Koste
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nur auf den Teil der rückständigen Mieten bitte... alles andere führt zu Monierungen...Erfolgt die Anrechnung nur auf den Gebührenteil der sich auf die rückständigen Mieten bezieht oder auf den Gesamtwert???
ist der Schuldner ausgezogen oder müßt ihr noch ne Räumungsklage hinterherschieben...
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Hallo zenzi75,
wir werden wohl noch eine Räumungsklage parallel machen. Was mich dann zu meiner nächsten Frage führt: Kann ich die außergerichtlichen Kosten für die Räumung im MB mit geltend machen??? Vieleicht als unverzinsliche HF??
wir werden wohl noch eine Räumungsklage parallel machen. Was mich dann zu meiner nächsten Frage führt: Kann ich die außergerichtlichen Kosten für die Räumung im MB mit geltend machen??? Vieleicht als unverzinsliche HF??
- Re1108
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Wenn Ihr "parallel" noch ein Räumungsverfahren einleiten wollt, versteh ich nicht ganz, warum ihr dann auch noch Mahnbescheid macht.
Wenn Eure Schuldnerin gegen dem MB Widerspruch einlegt, habt ihr 2 Verfahren, 2 x Gerichtskosten u. 2 x Verfahrenskosten.
Wenn ihr also sowieso einen Räumungsprozess führt, dann nehmt die offenen Mieten doch gleich mit rein. Dann erübringt sich übrigens auch deine Frage unter #3
Wenn Eure Schuldnerin gegen dem MB Widerspruch einlegt, habt ihr 2 Verfahren, 2 x Gerichtskosten u. 2 x Verfahrenskosten.
Wenn ihr also sowieso einen Räumungsprozess führt, dann nehmt die offenen Mieten doch gleich mit rein. Dann erübringt sich übrigens auch deine Frage unter #3
Zuletzt geändert von Re1108 am 20.07.2009, 16:58, insgesamt 1-mal geändert.
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also ganz ehrlich? ich würde gar keinen MB extra machen, sondern alles in die Klage reinwerfen... dann brauchst du dir auch über die unterschiedlichen Anrechnungen der außergerichtlichen Kosten etc. keine Gedanken machen... dann machst du alles in einem Abwasch...
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man sollte die Akten doch besser lesen ... Schuldner ist schon aus der Wohnung raus ... also mach ich nur den MB
Wobei ich dann wieder bei der Frage der außergerichtlichen Kosten für die Kündigung wäre .
Wobei ich dann wieder bei der Frage der außergerichtlichen Kosten für die Kündigung wäre .
die Frage wurde dir schon beantwortet!
du kannst doch nur aus der GG anrechnen, die dir bereits entstanden ist!
du kannst doch nur aus der GG anrechnen, die dir bereits entstanden ist!
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okay... also nur MB...
also wenn du die gesamten außergerichtlichen Kosten (also die für die Kündigung) auch mit geltend machen willst, dann kriegst du auf jeden Fall eine Monierung vom AG... ruf doch vorher mal an und frag mal nach, wie du das handhaben kannst, ohne daß eine Monierung kommt... bei EGVP kannste ja leider keinen "Erklärbär" beifügen...
also wenn du die gesamten außergerichtlichen Kosten (also die für die Kündigung) auch mit geltend machen willst, dann kriegst du auf jeden Fall eine Monierung vom AG... ruf doch vorher mal an und frag mal nach, wie du das handhaben kannst, ohne daß eine Monierung kommt... bei EGVP kannste ja leider keinen "Erklärbär" beifügen...
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- Forenfachkraft
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@zenzi75: das mit dem Erklärbär ist gut . Danke für die schnelle Hilfe. Ich ruf dann morgen früh mal bei Gericht an und frag wie ich das am besten beantrage.
Wünsche euch einen schönen Feierabend!!!
Lg Naughty but nice
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