Mein Fehler und GV-Fehler gleichzeitig...

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Andreas

#1

23.05.2006, 14:42

Hallo,

folgendes hat sich zugetragen :lol: :

Ich habe einen VB erwirkt wegen unglaublicher 48,89 € :D

Es sind Gewerberegisterkosten von 15 € angefallen, die auch tituliert sind.

Dummerweise hatte ich seinerzeit einen ZV-Auftrag erteilt, ohne die 15 € ins Forderungskonto nachzubuchen - das also war mein Fehler :wink:

Nun hat der GV den Auftrag ausgeführt, aber auch ihm ist dieser Fehler nicht aufgefallen.

Also haben sowohl er als auch ich einen kleinen Fehler gemacht - was nicht weiter tragisch gewesen wäre, hätte der GV nicht sofort, nachdem der Schuldner an Ort und Stelle gezahlt hat, den Titel ausgehändigt, obwohl noch keine Vollzahlung erfolgte.

Welche Möglichkeiten habe ich nun ? Meines Wissens nach ist das Vollstreckungsorgan doch verpflichtet, die zu vollstreckende Forderung vor Vollstreckung zu prüfen ? Ich möchte ja auch wegen 15 € mit dem GV keinen Streß machen; lieber wäre es mir, eine zweite Ausfertigung des Titels zu erhalten und den GV ggf. nochmals loszuschicken.

In der GVGA (§ 104) habe ich gefunden :
Bei der Zwangsvollstreckung wahrt der Gerichtsvollzieher neben dem Interesse des Gläubigers auch das des Schuldners, soweit dies ohne Gefährdung des Erfolgs der Zwangsvollstreckung geschehen kann.
Naja, vielleicht kann mir ja jemand was dazu sagen :D
evelyn m.
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#2

23.05.2006, 17:32

na, wo es menschelt, passiert so was eben. wir hatten bisher nie ein problem, eine zweite ausfertigung zu erhalten und den gv nochmals los zu schicken. haben allerdings vorher den gv mal telefonisch kontaktiert und die sachlage geschildert *schleim* und ob er nicht ausnahmsweise mal den schuldner bitten könnte, den rest auch so zu zahlen, weil sonst ja bloss ne menge weiterer kosten und gebühren anfallen blablabla, du weisst scho :wink:
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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wifey
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#3

23.05.2006, 23:07

Hi Andreas,

kann mich evelyn nur anschließen. Hätte jetzt auch gesagt, :tel mal mit dem GV und versuch es auf dem Weg. :admin2 Wenn nicht, bleibt halt doch nur die kostentreibende Lösung.
Viele Grüße

ich
Gast

#4

24.05.2006, 07:48

Morgen Andreas,

also ich kann mich den beiden anderen nur anschließen.

Auch ich würd' erstmal mit dem GVZ telefonieren, ob er den Sch. nicht anhalten kann, die offene Restforderung noch nachzuzahlen. Bei der Summe dürfte das eigentlich möglich sein.

Sollte das nicht klappen, muss halt tatsächlich ne weitere Ausfertigung beantragt werden, was nach Zöller, 25. Aufl., Rdn. 5 zu § 733 ZPO möglich - aber leider auch wohl etwas streitig - ist. Dann jedoch Beschränkung der neuen Klausel auf die Rest-forderung, aA: Frankfurt Rpfleger 78, 104 (bedenklich!). Siehe aber auch Rdn. 12. Beweislast trifft Gläubiger, Glaubhaftmachung genügt!

Viel Glück!
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Kathy
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#5

24.05.2006, 08:06

Sowas hatte ich neulich auch. Hab der GVin einen Brief geschickt, wo ich das Problem geschildert habe (allerdings stand bei mir der Betrag in der Forderungsaufstellung drin, sie hat den Titel trotzdem ausgehändigt), es handelte sich um ganze 14 €.

Als ich nix gehört habe wollte ich schon die Akte ablegen, da waren doch glatt die 14 € aufm Konto, sie hatte sie noch vom Schuldner geholt.
MfG Kathy

If you wanna be a Hippie put a Flower in your Pipi
(Mein Papa)
Bärchen

#6

24.05.2006, 08:16

Guten Morgen!

Also, mir ist schon einmal so etwas ähnliches passiert (und meiner Kollegin noch viel öfter). Da habe ich auch den GV angerufen und diesem meine missliche Lage geschildert. Er sagte, er würde noch einmal bei dem Schuldner vorbeigehen. Es hat bisher eigentlich immer geklappt. Jetzt haben wir gerade mal wieder so ein ähnliches Problem: Wir haben erst einen Pfüb gemacht und danach direkt einen ZVA, da die Drittschuldnerin sagte, er gäbe nichts zu pfänden. Wir hatten aber noch keine GV-Rechnung über Pfüb und haben dann unter dem ZVA geschrieben, dass noch GV-Kosten wegen Zustellung Pfüb hinzu kommen. Da bin ich noch ein wenig mit dem GV am verhandeln. Er wollte aber noch mal beim Schuldner vorbeigehen.

Generell zeigen sich die GV ganz unkompliziert in diesen Angelegenheiten.

Gruß Nina
Andreas

#7

24.05.2006, 08:39

:thx euch allen, ich schau dann mal, was ich machen kann. Kleiner Dienstweg wird wohl erst mal am besten sein.

Parallel schreibe ich aber mal noch den Schuldner an und weise ihn darauf hin, daß er sich ne Menge Kosten ersparen kann, wenn er freiwillig zahlt.
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