folgendes hat sich zugetragen :
Ich habe einen VB erwirkt wegen unglaublicher 48,89 €
Es sind Gewerberegisterkosten von 15 € angefallen, die auch tituliert sind.
Dummerweise hatte ich seinerzeit einen ZV-Auftrag erteilt, ohne die 15 € ins Forderungskonto nachzubuchen - das also war mein Fehler
Nun hat der GV den Auftrag ausgeführt, aber auch ihm ist dieser Fehler nicht aufgefallen.
Also haben sowohl er als auch ich einen kleinen Fehler gemacht - was nicht weiter tragisch gewesen wäre, hätte der GV nicht sofort, nachdem der Schuldner an Ort und Stelle gezahlt hat, den Titel ausgehändigt, obwohl noch keine Vollzahlung erfolgte.
Welche Möglichkeiten habe ich nun ? Meines Wissens nach ist das Vollstreckungsorgan doch verpflichtet, die zu vollstreckende Forderung vor Vollstreckung zu prüfen ? Ich möchte ja auch wegen 15 € mit dem GV keinen Streß machen; lieber wäre es mir, eine zweite Ausfertigung des Titels zu erhalten und den GV ggf. nochmals loszuschicken.
In der GVGA (§ 104) habe ich gefunden :
Naja, vielleicht kann mir ja jemand was dazu sagenBei der Zwangsvollstreckung wahrt der Gerichtsvollzieher neben dem Interesse des Gläubigers auch das des Schuldners, soweit dies ohne Gefährdung des Erfolgs der Zwangsvollstreckung geschehen kann.