MB vs. öffentliche Zustellung

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leilani
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#31

29.08.2006, 17:58

So, gen Abend noch etwas neues und wie ich finde auch kein schlechte Sache:

Habe - wie angekündigt - mit dem GVZ telefoniert. Der kennt sie leider noch(!) nicht. Er hat mir aber den Tipp gegeben, die Zustellungsurkunde vom Mahngericht anzufordern und diese dann an das zuständige EWMA weiterzuleiten mit der Bitte um einen "Hausbesuch" (das machen die wohl tatsächlich, kostet nur etwas mehr und im Übrigen befriedigen sie damit ihr eigenes Interesse nach Einwohnern, die sich doch tatsächlich nicht angemeldet haben...). Bin mal gespannt, ich wusste nicht, dass es so auch geht?!
Man kann wohl auch das ganze an die Deutsche Rentenversicherung schicken und dort sein Glück versuchen. Da müsste sie wohl auch gemeldet sein. Zumindest muss sie ja irgendwie ein Rentenkonto haben. Aber man braucht eben erstmal die Zustellungsurkunde vom Mahngericht. Denke das wird ein bisschen dauern, aber dann.....

LG und einen schönen Abend!
leilani :twisted:
Gast

#32

29.08.2006, 18:06

Wow, sowas hab ich ja noch nie gehört, aber ist ja mal gut zu wissen.
evelyn m.
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#33

29.08.2006, 19:51

@leilani:

wenn du das mit der drv versuchst und zu einem positiven ergebnis kommst, berichte doch bitte, wie das genau ablief und was für unterlagen du benötigt hast - DANKE!
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
Steffen
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#34

30.08.2006, 10:02

@ leilani

schließe mich an. BItte lass uns mal wissen, wies gelaufen ist. Der "Hausbesuch" durch EMA würde mich sehr interessieren. Habe von der Möglichkeit noch nichts gehört.

LG Steffen
chef-dana
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#35

30.08.2006, 11:33

@leilani

schließe mich ebenfalls an.

Der "Hausbesuch" durch das zuständige EMA könnte in manchen Fällen auch für unsere Kanzlei interessant sein...

Ganz liebe Grüße Dana
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Ganz liebe Grüße von Dana
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leilani
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#36

30.08.2006, 15:07

So, wie ihr seht, lässt mich dieser Fall nicht los.
Habe dann eben noch einmal beim zuständigen EWMA angerufen. Mein Chef wollte erstmal wissen, was es wohl kostet, wenn die da einen "Hausbesuch" machen (damit wir den Mandanten infomieren können). Naja jedenfalls habe ich der Sachbearbeiterin mein Problem geschildert. Unter der Antwort von den stand ja der schöne Satz: O. g. Person konnte unter der angegebenen Anschrift nicht ermittelt werden ... Sie hat mich dann nach dem Namen und der Adresse gefragt und meinte dann: Ach dieser Satz, dass sie da nicht gemeldet ist usw. scheint da nur so reingeraten zu sein...??? Hallo? Immerhin habe "ich" € 4,80 bezahlt. Kann man dann nicht erwarten, dass es richtig ist. Im Endeffekt hat mich das jetzt so viel Zeit und Nerven gekostet, wenn ich das hochrechnen würde auf meinen Stundenlohn... ARGH! Soll ich jetzt vielleicht jedes Mal da anrufen und fragen, ob die Auskunft auch richtig ist? Sei´s drum. Jeder macht mal Fehler, aber in diesem Fall ist es echt ärgerlich.

Werde jetzt den MB nochmals zustellen lassen. Sollte dann wider Erwarten eine Zustellung erneut nicht möglich sein, werde ich mich nochnmals mit dem EWMA in Verbindung setzen. Das ganze Procedere kostet laut der Sachbearbeiterin dann auch nichts, weil die Stadt natürlich selbt ein berechtigtes Interesse hat, solche Personen ausfindig zu machen. Eventuell fallen dann nur noch kosten von € 4,80 für eine erneute Anfrage an (pro forma).

Sie meinte noch, in nächster Zeit findet ja wieder so eine Volkszählung statt, in deren Zuge auch Millionen von Adressen aktualisiert werden. Mädels und Jungs es kommen gute Zeiten auf uns zu!!!

LG
Steffen
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#37

30.08.2006, 15:25

@ teilani

Wenn ich das richtig mitgekriegt habe, ist lt. Beschluss der Regierung Volkszählung 2010 / 2011.
Wir werden bis dahin wohl noch viel gute Nerven brauchen und graue Haare kriegen

LG Steffen
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