MB vs. öffentliche Zustellung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
chef-dana
Forenfachkraft
Beiträge: 142
Registriert: 23.08.2006, 16:11
Wohnort: bei München

#11

28.08.2006, 14:57

chef-dana hat geschrieben:Hallo an alle!

Also wir hatten den gleichen Fall auch schon mal; der Schuldner ist dann untergetaucht und wir haben dann an das AG Coburg (war´s bei uns) einen Schriftsatz verfasst mit den EMAS als Anlagen hinten dran mit der Bitte um Zustellung durch den Gerichtswachtmeister.
Nachdem der Gerichtswachtmeister dort auch vergeblich war; (an der Klingel kein Schild, kein Briefkasten, auf Klingeln keine Reaktion) haben wir dann mit dem Gerichtswachtmeister Rücksprache gehalten und dieser ist um 4:00 Uhr morgens zum Schuldner. Dort brannte -wie erwartet- Licht und die Tür wurde geöffnet und unser MB wurde zugestellt. Probier´s einfach mal! Du musst aber in dem Schriftsatz auch gute Argumente bringen, warum du vermutest, dass er noch dort wohnt.

Zur Adressermittlung folgendes:
"Es gibt hierzu zahlreiche Ermittlungsmöglichkeiten, z.B. eine Anfrage an das Einwohnermeldeamt, die Postauskunft, das Telefonbuch, , die Handwerkskammer, die IHK oder das Schuldnerverzeichnis beim Wohnsitzamtsgericht. Hinzu kommen Anfragen bei Verwandten, Nachbarn oder Arbeitgeber und letztlich Auskünfte über Privatdetekteien oder private Ermittlungsdienste. Vorsichtshalber sollte man sich aber im Voraus über die entstehenden Kosten informieren"
LG Dana
Steffen
Forenfachkraft
Beiträge: 126
Registriert: 27.06.2006, 13:09
Wohnort: Leipzig

#12

28.08.2006, 15:03

@ dana, nur der Neugierde halber.
Was mach ich dann, wenn der Schuldner tatsächlich nicht angetroffen wird zw. dort nicht mehr wohnt, also untergetaucht ist?
Dann waren doch all die Mühe und die Kosten für den Gläubiger für die Katz, oder :?: :(
chef-dana
Forenfachkraft
Beiträge: 142
Registriert: 23.08.2006, 16:11
Wohnort: bei München

#13

28.08.2006, 15:10

@Steffen

Ich sage ja, man sollte sich schon sehr sicher sein, dass derjenige noch dort wohnt; sonst ist das natürlich ein Schuss ins Blaue.

In unserem Fall wußten wir ja von unserem Mandanten, dass derjenige laut Nachbarn noch dort wohnt; er hat sich aber beim Meldamt abgemeldet und sämtliche Schilder mit seinem Namen (Briefkasten, Klingel) entfernt; so dass du natürlich mit ner Zustellung nicht durchkommst.

Wir mussten aber unseren Mandanten auch darauf hinweisen, dass dies Extrakosten mit sich zieht, die ggf. dann umsonst waren, wenn der Schuldner doch nicht mehr dort wohnt. Aber so heftig war das nicht, dass waren nur ein paar Euro.

LG Dana
___________________________________
Ganz liebe Grüße von Dana
Benutzeravatar
leilani
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 741
Registriert: 28.08.2006, 11:35
Wohnort: Niedersachsen

#14

28.08.2006, 15:11

Hallo Dana,

tja, hatte ja schon zwei EMAs gemacht. Die erste EMA war immerhin so erfolgreich, dass wir erstmal unser erstes Schreiben per Einwurf-Einschreiben hinschicken konnten. Kurze Zeit später sollte dann der MB folgen, weil die gute Dame natürlich nicht reagiert hatte und die Frist verstreichen ließ. So und jetzt habe ich eben bei der zweiten EMA rausbekommen, dass Sie da nicht wohnt und angeblich nie gewohnt haben soll. Aber unser Schreiben ist damals angekommen! Soll ich jetzt diese Anschrift nehmen und dem Gerichtswachtmeister hinschicken???
Eine Kollegin meinte gerade, ich solle mal die GVZ-Verteilerstelle anrufen, vielleicht kennen Sie die gute Dame da schon...?

Mich wundert nur, dass die Rechtspflegerin des Mahngerichts mir sagt, ich solle eben für den MB eine öffentliche Zustellung beantragen...??

Gruß
chef-dana
Forenfachkraft
Beiträge: 142
Registriert: 23.08.2006, 16:11
Wohnort: bei München

#15

28.08.2006, 15:24

@leilani

wenn die Zustellung durch den Gerichtswachtmeister erfolglos war und du Nachweise bringen kannst, dass der Schuldner "untergetaucht" ist, kannst du auch im Mahnverfahren eine öffentliche Zustellung erwirken. Aber das heißt Papierkrieg ohne Ende; weil die Mahngerichte da wirklich nur drauf eingehen, wenn die notwendigen Beweise erbracht werden. Gut wäre es z. B. wenn schon andere Gläubiger die Dame suchen und du diese benennen kannst. Oder wenn du stichhaltige Gründe dafür lieferst, dass sie sich nirgendwo anmeldet; hat ja auch Gründe oder?

Du kannst aber auch bei der zust. GVZ-Verteilerstelle anrufen und dort eine "letzte Mahnung" einreichen und den Gerichtsvollzieher mit dieser letzten Mahnung zum Schuldner schicken. Mit dem GV kannst du auch vereinbaren, dass er z.B. sehr früh am morgen oder spät abends dort hingeht (aber vorher musst du auch dem GV die Gründe dafür erläutern). Kann der GV die letzte Mahnung übergeben und der MB dann aber nicht zugestellt werden (auch nicht mit Gerichtswachtmeister), bekommst du evtl. eine öffentliche Zustellung durch.

Zur Schuldnerermittlung folgenden Link:

http://www.icmonline.de/

Die arbeiten ziemlich effektiv!

LG Dana
___________________________________
Ganz liebe Grüße von Dana
chef-dana
Forenfachkraft
Beiträge: 142
Registriert: 23.08.2006, 16:11
Wohnort: bei München

#16

28.08.2006, 15:30

Noch was; du kannst auch folgendes versuchen:

Geh zu Google und gib auf der Startseite bei suchen ein: Adresse + dann den Namen der Schuldnerin (Vor- und Nachname), da dann sämtliche Onlinetelefonbücher usw. durchforstet werden, ist diese einfache Geschichte manchmal sehr effizient. So haben wir einen "spurlos verschwundenen" Mandanten von uns ausfindig gemacht, der uns noch Honorar schuldete. Wir haben ihn dann über google gefunden; im Eintrag des Wiener Onlinetelefonbuches! Wenn die Schuldnerin allerdings Anna Müller, oder Katharina Maier heisst: Lass es lieber.

:nachdenk

LG Dana
___________________________________
Ganz liebe Grüße von Dana
Benutzeravatar
leilani
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 741
Registriert: 28.08.2006, 11:35
Wohnort: Niedersachsen

#17

28.08.2006, 15:47

@ dana
Danke für Deine Tipps! Ich hoffe, dass es irgendwie klappt. Werde morgen mal beim hiesigen AG anrufen und versuchen, dort was zu erreichen. Gegooglet hatte ich schon...

Hab neulich mal so eine Reportage über Mietnomaden gesehen. Das ist wirklich ätzend! Der Vermieter tut mir wirklich leid.
FACE YOUR FEARS - LIVE YOURS DREAMS

"Schlechte Nachrichten sollte ein Mädchen nie ohne Lippenstift lesen."
[size=59]...'Frühstück bei Tiffany'...[/size]
chef-dana
Forenfachkraft
Beiträge: 142
Registriert: 23.08.2006, 16:11
Wohnort: bei München

#18

28.08.2006, 15:56

@leilani

Ja und das schlimme an den "Mietnomaden" ist ja wirklich, dass man rechtlich so wenig machen kann.

Ich hab mal eine Reportage auf Exklusiv darüber gesehen, wie fertig man einen Vermieter wirklich machen kann. Das ist halt voll die Rechtslücke. Aber der Mieterschutz ist ja andererseits auch irgendwie gut...
Sehr schwieriges Thema

LG dana
___________________________________
Ganz liebe Grüße von Dana
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#19

28.08.2006, 17:29

wie wäre es mit ner Klage?? wenn es Mietnomaden wären, würden sie ja auch irgendwohin ziehen.. und heutzutage wollen die neuen vermieter ja auch ne Bestätigung des alten Vermieters, dass keine Mietrückstände bestehen etc., da versteh ich eigentlich nicht, wie das noch passieren kann..
chef-dana
Forenfachkraft
Beiträge: 142
Registriert: 23.08.2006, 16:11
Wohnort: bei München

#20

29.08.2006, 08:30

@pepsi

Klage ist ja recht und schön; aber du musst deine "Mietnomaden" ja erst mal aufspüren (was meist schon ein Problem ist) und dann haben die meisten schon die e. V. abgegeben, so dass du gar nichts holen kannst und auf den ganzen Kosten sitzen bleibst. Und so ein Mensch wird nie auch nur einen Euro über der Pfändungsfreigrenze verdienen; weil null Anstand und nur Abzocke!!!

Echt zum :heul

LG Dana
___________________________________
Ganz liebe Grüße von Dana
Antworten