MB - Nebenforderung (vorgerichtl. Tätigkeit)

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anna05
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#1

30.07.2009, 11:31

Hallo,

habe mal wieder eine Frage.

Wir haben einen MB beantragt. Die vorgerichtl. Tätigkeit haben wir als Nebenforderung geltend gemacht, der Wert hierfür war deutlich höher (33.464 €), als die jetzige Hauptforderung (23.307) die wir mit MB geltend machten.
Das Gericht bemängelt nun, das der Wert für die vorgerichtl. Tätigkeit zu hoch sei und wir berichtigen sollen.
Wenn aber nun doch vorgerichtl. die Forderung viel höher war, als die, die wir mit MB geltend machten. Darf man bei Geltendmachung der vorgerichtl. RA-Gebühren, den Wert der Hauptforderung aus dem MB nicht übersteigen.
Weiß das irgendjemand?

Gruss Anna.
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Re1108
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#2

30.07.2009, 11:42

An deiner Stelle würde ich ein Schreiben an das Mahngericht machen und denen darlegen, wieso die Geschäftsgebühr höher angegeben wurde. Normalerweise bekommt ihr das dann festgesetzt.
zenzi75
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#3

30.07.2009, 11:42

Bei sowas gibt immer wieder Monierungen... :roll:
am besten mal beim Mahngericht anrufen und nachfragen, ob ihr das ausführlich schriftlich begründen müßt, oder wie ihr das handhaben könnt mit der Differenz...
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Silke81
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#4

30.07.2009, 11:46

Wir machen das immer so, dass wir dann ein kurzes Schreiben ans Mahngericht schicken, kurz den Sachverhalt darstellen und evtl. das Aufforderungsschreiben mit der höheren Geschäftsgebühr bzw. dem höheren Wert dort einreichen. Dann geht das schon in Ordnung und der Mahnbescheid wird antragsgemäß erlassen.
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