MB gg. die RAe - auch als PB eintragen im Widerspruch?

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tiko73

#1

28.12.2016, 14:39

Hallo zusammen :wink1

Da wir hier gerade die Diskussion hatten und bei 2 RAe 2 unterschiedliche Meinungen vorhanden sind:

Wie macht ihr das, wenn ein MB gegen die RAe direkt ergeht (hier: gesamtschuldnerisch gegen zwei RAe, Kanzlei ist eine GbR, unter der Kanzleianschrift).

Tragt ihr die Kanzlei im Widerspruch dann auch als PB ein?
Mein Chef meint nein, die RA-Gebühren würden sowieso entstehen (er hat aber sonst mit ZivilR und angeschlossenen Themenbereichen nix am Hut).
Die RAin in Bürogemeinschaft meinte ja; ich würde auch dazu tendieren.

Mich würde hier einfach mal interessieren, wie es "richtig" ist - falls es hier ein "richtig" gibt :-)
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#2

28.12.2016, 14:50

Wie es richtig geht, kann ich Dir leider auch nicht sagen......

Ich persönlich trage aber NIE die PB ein... egal, ob ich sie weiß... :pfeif
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
tiko73

#3

28.12.2016, 14:54

Naja, normalerweise, wenn man den Widerspruch für den Mdt. einlegt, trägt man doch die Kanzlei oder den Chef als PB ein, ist klar (jedenfalls habe ich das so gelernt und immer so gemacht).
Aber wenn der MB nun gegen die RAe ist und man dann den Widerspruch einlegt, ist halt die Frage, ob man Kanzlei oder Chef dann als PB eintragen kann/muss/soll.
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#4

28.12.2016, 15:25

Ich tendiere auch dazu, dass man dann die Kanzlei als als Vertreter des jeweiligen Anwalts einträgt, denn wie bitte soll denn sonst die Gebühr verdient sein.

Es ist ja sonst nicht ersichtlich dass die Unterschrift nicht als Schuldner sondern als PB geleistet wird.
tiko73

#5

28.12.2016, 15:36

Gut, dass ich und RAin mit der Einschätzung nicht alleine stehen.
Aber Cheffe will dem Ex-Mandanten nicht auch noch RA-Kosten ans Bein binden (und ich denke mir halt, dann hätte er keinen MB veranlassen sollen, der blöde Ex-Mandant - der isses doch selbst schuld.)
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#6

29.12.2016, 14:23

Der Ex-Mandant hat MB gegen Euch beantragt, und Dein Chef will dem Mandanten Gebühren sparen? Komische Sache das.

Der Anwalt verdient die Gebühren auch, wenn er sich selbst vertritt. Ob da ein Prozessbevollmächtigter eingetragen ist oder nicht, ist unerheblich.
tiko73

#7

29.12.2016, 14:49

Ja, frag doch nicht mich :roll: Meine Chefs sind manchmal etwas eigen.

Gut, dann bekommen wir die Gebühren wenigstens und ich hoffe, dass ich zu gegebener Zeit die Stellung eines KFA durchsetzen kann.
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#8

29.12.2016, 15:24

Jo, jetzt müsst Ihr nur noch gewinnen. :lolaway
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#9

29.12.2016, 15:37

Adora Belle hat geschrieben:
Der Anwalt verdient die Gebühren auch, wenn er sich selbst vertritt. Ob da ein Prozessbevollmächtigter eingetragen ist oder nicht, ist unerheblich.
Aber nur wenn klar hervorgeht, dass er die Unterschrit als Anwalt (z.B. Kanzleibriefkopf etc.) leistet. Habe zufällig vor kurzem in einer Sache geschrieben, in der die Gebühren des RA in eigener Sache bestritten wurden, da nicht erkennbar war, dass er als RA und nicht als Herr XY auftritt.

Aber ich lass mich natürlich auch gern eines besseren belehren. :mrgreen:
tiko73

#10

29.12.2016, 15:49

Adora Belle hat geschrieben:Jo, jetzt müsst Ihr nur noch gewinnen. :lolaway
Na sowieso :mrgreen: Schließlich sind wir die guten und haben immer Recht :lol:

Tigerle, ich habe natürlich auf dem Formular unseren Kanzleistempel aufgebracht, von daher sollte das kein Problem sein.
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