MB gg. die RAe - auch als PB eintragen im Widerspruch?

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Adora Belle
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#11

29.12.2016, 15:56

Natürlich muss er sich auch "als Anwalt" selbst vertreten. Aber wer tritt denn inkognito vor Gericht auf und kommt dann im Kostenverfahren mit "ätsch, bin Anwalt" aus der Kiste? Die einzige Frage ist, ob der Gegenstand des Verfahrens zur Kanzlei gehört (dann ist die Umsatzsteuer nicht erstattungsfähig).
tiko73

#12

29.12.2016, 15:59

Jap, gehört zur Kanzlei. Ganz eindeutig. Dann werde ich mir schon mal ne Notiz zur USt. in die Akte bappen :-) :thx
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Tigerle
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#13

29.12.2016, 16:00

Adora Belle hat geschrieben:Natürlich muss er sich auch "als Anwalt" selbst vertreten. Aber wer tritt denn inkognito vor Gericht auf und kommt dann im Kostenverfahren mit "ätsch, bin Anwalt" aus der Kiste?
Du wirst es nicht glauben, aber genau so in der Richtung war es.
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