MB gegen Restaurant - Nicht zustellbar. was nun?

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ReNoHardy
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#1

14.09.2017, 09:49

Huhu,

Ich habe hier zwei Aufträge Mahnbescheide gegen Restaurant zu stellen.

In beiden Fällen ist eine Gewerbeauskunft erfolgt

Fall 1. Betreiber ist GMBH und hat die gleiche Anschrift wie das Restaurant, Privatanschrift des Geschäftsführer wurde auch mitgeteilt und im MB-Antrag auch eingetragen. Antrag auf MB habe ich nun gegen den Betreiber die GmbH gestellt. Nun konnte der Mahnbescheid allerdings nicht zugestellt werden.

Jetzt habe ich hier im Forum gelesen, dass eine Kanzlei den Restaurantnamen in der Anschrift über "c/o" angibt. Dies habe ich schonmal in den Antrag auf Neuzustellung des MBs so eingetragen.

Jetzt habe ich im Antrag auf Neuzustellung aber auch gelesen über Zeile 7 : "- Nur ausfülle, wenn eine Zustellung unter der Anschrift des Antragsgegners nicht möglich ist- Die Zustellung soll an folgenden gesetzlichen Vertreter des Antragsgegners erfolgen"
Aus dem Bauchgefühl heraus, würde ich hier jetzt nochmals den Geschäftsführer mit Privatanschrift eintragen. Mir stellt sich nur gerade die Frage, ob dies mit meinem Antrag auf MB nicht schon automatisch so gehandhabt wird, dass wenn der MB nicht an den GmbH zugestellt werden kann, dann der MB an die Privatanschrift des GF zugestellt wird. Kann mir da wohl jemand behilflich sein.

Fall 2. Betreiber Privatperson. Deshalb Mahnbescheid an die Privatadresse zugestellt. Hier auch nicht zustellbar. Ich habe nunmehr eine EMA-Anfrage gestellt und warte diese noch ab.

Meine weitere Überlegung: ist es vllt. auch möglich den MB an den Betreiber zurichten und dann mit der Anschrift des Restaurant also in der Anschrift die Angabe "C/o" . Vllt kann mir hier ja auch jemand helfen.

Ich bedanke mich mal schon im Voraus für eure Hilfe.

LG
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Anahid
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#2

14.09.2017, 11:14

Fall 1: Es wird nicht automatisch an den GF zugestellt, auch wenn der mit Anschrift angegeben ist. Das musst Du jetzt extra beantragen.

Fall 2: ich würde erst einmal die EMA abwarten. Aber grundsätzlich kannst Du, wenn es sich um den Inhaber handelt, auch eine Ersatzzustellung am Geschäftssitz beantragen (§ 178 ZPO).
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ReNoHardy
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#3

14.09.2017, 11:51

Danke für deine Antwort.
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