MB gegen Allianz

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Ardnaxela1972
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#1

24.04.2017, 10:27

Hallo zusammen, :wink1

ich habe im Antrag MB die Allianz Versicherung AG in München anstatt die AllianzVersicherungs-AG in Berlin als Antragsgegner genommen :oops: . Ich bin hier schon mit allen Suchfunktionen und Suchwörtern durch und kann leider zu diesem Thema nichts finden. Kann uns da ein Strick daraus gezogen werden :panik

LG
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icerose
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#2

24.04.2017, 10:45

Ardnaxela1972 hat geschrieben: Kann uns da ein Strick daraus gezogen werden
ich glaub nicht, solange die Anschrift, die du angegeben hast, eine richtige Niederlassung ist. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Ardnaxela1972
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#3

24.04.2017, 10:51

icerose hat geschrieben:
Ardnaxela1972 hat geschrieben: Kann uns da ein Strick daraus gezogen werden
ich glaub nicht, solange die Anschrift, die du angegeben hast, eine richtige Niederlassung ist. ;)
Ich hoffe es sehr :thx
Ardnaxela1972
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#4

24.04.2017, 14:54

Jetzt hab ich noch einen Nachtrag ... Ich hab die Allianz Holding in München genommen. Kann das ein Problem werden???
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icerose
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#5

24.04.2017, 15:03

leider ja. Das klingt nicht nach der korrekten Beklagten. Wenn du Glück hast, legen die Widerspruch ein und ihr könnt im Wege der Klageänderung die richtige Beklagte in das Verfahren einführen. Allerdings werdet ihr dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf den Kosten der falschen Beklagten tragen müssen.
Oder: du nimmst den MBA gegen die falsche Antragsgegnerin zurück und beantragst einen neuen MB. Das kommt jetzt drauf an, wie weit ihr schon seid.
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#6

24.04.2017, 15:26

Okay dann bin ich geliefert. Der Anspruch wäre Ende 2016 verjährt und wir hatten deswegen MB beantragt. Jetzt hat die Allianz Widerspruch eingelegt.
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#7

24.04.2017, 15:34

:panik au backe. Dann geht ja die Klageänderung auch nicht. :panik Ist der Widerspruch schon begründet? Wenn ja, wie?
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#8

24.04.2017, 15:45

nein Widerspruchsbegründung liegt nicht vor. Verfahren wurde bereits an das streitige Gericht abgegeben. In der einen Angelegenheit liegt jetzt Vergleichsangebot der Gegenseite vor, in der anderen müssen wir den Anspruch begründen jetzt
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#9

24.04.2017, 15:58

dann macht das erstmal. Womöglich klappt es ja auch und du hast dir ganz umsonst den Kopf zerbrochen. Wenn, dann muss ja die Beklagte sagen, dass sie nicht der richtige Ansprechpartner ist. Ggf. fällt es ja nicht auf. ;)
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#10

25.04.2017, 08:24

Danke :-)
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