MB gegen 2 Schuldner nur ein Schuldner erheb Teil-WS

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ellimorelli
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#21

23.01.2012, 10:04

:oops: dass der Titel ein VB und kein "normales" Urteil ist wirft mich aus der Spur. Im VB steht unter HF, Kosten, Zinsen, die Summe. Kann ich diese im Foko als HF nehmen oder muss ich alles im Foko einzeln aufführen, also wie im VB?
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misspinky1984
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#22

23.01.2012, 10:12

Naja, die Gesamtsumme des VB setzt sich ja aus der HF und den Kosten zusammen. Das müsstest Du schon gesondert aufschlüsseln; die Verzinsung ist doch auch eine ganz andere
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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ellimorelli
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#23

23.01.2012, 10:26

danke, missy. Ich wollte die Frage gerade wieder löschen, weil ich gerade bemerkt hatte, dass irgendwas an meinem Gedankengang nicht stimmen kann.
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ellimorelli
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#24

23.01.2012, 11:26

so, ich hab jetzt den ZV-Auftrag aus dem "kompletten" VB gefertigt. Muss in dem Auftrag auf den anderen Schuldern hingewiesen werden?
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misspinky1984
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#25

23.01.2012, 11:28

Nein, brauchst Du nicht. Im VB steht doch - als Gesamtschuldner neben XY. Zudem kannst Du doch auch nur gegen einen vollstrecken
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ellimorelli
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#26

02.02.2012, 09:24

Der ZV ist nun schon über eine Woche raus und gestern hat der Schuldner, gegen den wir die ZV eingeleitet haben, die HF nebst allen im VB aufgeführten Nebenforderungen und Zinsen gezahlt. Aber eben nur diese und nicht die weiteren Zinsen und Kosten. Über das Gericht hab ich jetzt erfahren, welchen GVZ der ZVA übergeben wurde. Den würde ich jetzt anrufen und von der geleisteten Zahlung unterrichten. Wie ist dann weiterzuverfahren? Soll der ZVA zurückgenommen werden, obwohl noch eine Zahlung aussteht oder besser den GVZ nur wegen des nicht bezahlten Teils loszuschicken oder gar den GVZ bitten abzuwarten, ob der Schuldner nicht doch auf unsere jetztige Aufforderung den Rest begleicht?
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tiko73

#27

02.02.2012, 09:31

Ich würde den GV bitten, die Sache für nen Monat zurückzustellen, weil SU Betrag X gezahlt hat.
Und gleichzeitig SU auffordern den Rest noch zu bezahlen innerhalb kurzer Frist.
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ellimorelli
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#28

06.02.2012, 11:23

auf Anweisung vom Chef hab ich nun ein aktuelles Forderungskonto an den GV'Z zur weiteren Vollstreckung geschickt. Mir ist dann später aufgefallen, dass der Schuldner A ja nur die Hauptforderung bezahlt hat und das war der Teil gegen den der Schuldner B nicht widersprochen hatte. Kann also das gegen Schuldner B eingeleitete streitige Verfahren, wo wir nun einen Anspruchsbegründung machen müsste, für erledigt erklärt werden? Ich denke schon. Und wenn es dann für erledigt erklärt wurde, dann kann ich doch gegen Schuldner B einen KFA beantragen, oder?
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misspinky1984
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#29

06.02.2012, 16:44

Wenn die HF beglichen wurde, ist der Rechtsstreit über diesen Betrag für erledigt zu erklären.
Ob Du dann gegen den Schuldner einen KfA stellen kannst, kommt auf die noch vom Gericht zu treffende Kostenentscheidung an.
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