MB gegen 2 Schuldner nur ein Schuldner erheb Teil-WS
- ellimorelli
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Naja, die Gesamtsumme des VB setzt sich ja aus der HF und den Kosten zusammen. Das müsstest Du schon gesondert aufschlüsseln; die Verzinsung ist doch auch eine ganz andere
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Nein, brauchst Du nicht. Im VB steht doch - als Gesamtschuldner neben XY. Zudem kannst Du doch auch nur gegen einen vollstrecken
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Der ZV ist nun schon über eine Woche raus und gestern hat der Schuldner, gegen den wir die ZV eingeleitet haben, die HF nebst allen im VB aufgeführten Nebenforderungen und Zinsen gezahlt. Aber eben nur diese und nicht die weiteren Zinsen und Kosten. Über das Gericht hab ich jetzt erfahren, welchen GVZ der ZVA übergeben wurde. Den würde ich jetzt anrufen und von der geleisteten Zahlung unterrichten. Wie ist dann weiterzuverfahren? Soll der ZVA zurückgenommen werden, obwohl noch eine Zahlung aussteht oder besser den GVZ nur wegen des nicht bezahlten Teils loszuschicken oder gar den GVZ bitten abzuwarten, ob der Schuldner nicht doch auf unsere jetztige Aufforderung den Rest begleicht?
Ich würde den GV bitten, die Sache für nen Monat zurückzustellen, weil SU Betrag X gezahlt hat.
Und gleichzeitig SU auffordern den Rest noch zu bezahlen innerhalb kurzer Frist.
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- ellimorelli
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auf Anweisung vom Chef hab ich nun ein aktuelles Forderungskonto an den GV'Z zur weiteren Vollstreckung geschickt. Mir ist dann später aufgefallen, dass der Schuldner A ja nur die Hauptforderung bezahlt hat und das war der Teil gegen den der Schuldner B nicht widersprochen hatte. Kann also das gegen Schuldner B eingeleitete streitige Verfahren, wo wir nun einen Anspruchsbegründung machen müsste, für erledigt erklärt werden? Ich denke schon. Und wenn es dann für erledigt erklärt wurde, dann kann ich doch gegen Schuldner B einen KFA beantragen, oder?
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Wenn die HF beglichen wurde, ist der Rechtsstreit über diesen Betrag für erledigt zu erklären.
Ob Du dann gegen den Schuldner einen KfA stellen kannst, kommt auf die noch vom Gericht zu treffende Kostenentscheidung an.
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