MB an Wohnadresse oder Meldeadresse

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Anna-Lena
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#1

06.07.2017, 14:48

Hallo,

irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch, vielleicht könnt ihr mich runterschubsen ;-)

Der Exfreund unserer Mandantin ist Weihnachten ausgezogen, hat sich jedoch auf mehrfache Aufforderung noch nicht umgemeldet. Er wohnt bei seinen Eltern.

Unsere Mandantin hat eine Forderung und ich soll einen Mahnbescheid machen. Schreibe ich da jetzt die Meldeadresse (also ihre eigene) rein, oder die Adresse der Eltern? Normale Post bringt sie ihm vorbei, weil er nicht mal einen Nachsendeauftrag gemacht hat.

LG
Anna-Lena
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Soenny
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#2

06.07.2017, 15:02

Um später die korrekte Zustellung nachweisen zu können, würde ich zunächst die Meldebehörde mal informieren, damit sich der Gegner ummeldet, danach dann MB an Meldeanschrift.
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#3

07.07.2017, 09:21

würd ich wie Soenny machen.

Anna-Lena, trägst du bitte noch mal deinen Beruf nach? ;) :thx
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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