Hallo,
wenn unsere Mandantin einen gesetzlichen Betreuer hat und wir für diese Mandantin einen Mahnbescheid machen sollen, muss man doch in der Gläubigerbezeichnung die Mandantin angeben und dann als gesetzlichen Vertreter denn Betreuer oder? Gibt es bei den Formularen auch Betreuer als direkte Bezeichnung beim gesetzlichen Vertreter oder muss man das als Zusatz schreiben?
Mandant hat Betreuer /MB
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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ja, du musst den Betreuer als gesetzlichen Vertreter angeben. Ob dieser in der Auswahl an gesetzlichen Vertretern dabei ist, weiß ich leider nicht - ich nutze das Formular schon ewig nicht mehr. Ggf. schreibst du das als Zusatz dazu.
LG
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- AliceImWunderland
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Hast du nähere Infos bezüglich der Betreuung?
Wenn nein, würde ich im Zweifelsfall davon ausgehen, dass die Betreuung auch die Rechtsangelegenheiten betrifft und so verfahren, wie icerose.
Oder beim Betreuer kurz anrufen und nachfragen. Es ist mir schon mal passiert, dass der MB an den Betreuer zugestellt wurde und dieser mitgeteilt hat, dass er nicht zustellungsbevollmächtigt ist. Er hatte nur eine Betreuung für einen bestimmten Bereich (ich glaube, das war damals Bankgeschäfte).
Wenn nein, würde ich im Zweifelsfall davon ausgehen, dass die Betreuung auch die Rechtsangelegenheiten betrifft und so verfahren, wie icerose.
Oder beim Betreuer kurz anrufen und nachfragen. Es ist mir schon mal passiert, dass der MB an den Betreuer zugestellt wurde und dieser mitgeteilt hat, dass er nicht zustellungsbevollmächtigt ist. Er hatte nur eine Betreuung für einen bestimmten Bereich (ich glaube, das war damals Bankgeschäfte).
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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- AliceImWunderland
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Kein Ding.
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