Mahnverfahren

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Gast

#11

06.02.2007, 15:04

_nancy_ hat geschrieben: Sind die Gerichtskosten denn schon angefallen, obwohl der MB noch nicht erlassen wurde (wann fallen GK für einen MB an? - mit Eingang MB oder Erlass)?
Wenn er doch jetzt den Antrag fallen läßt, gehe ich mal davon aus, daß er trotzdem ne Rechnung vom Gericht bekommt für die Gerichtskosten oder meint ihr nicht?
Zuletzt geändert von Gast am 06.02.2007, 15:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Curry
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#12

06.02.2007, 15:04

denke jetzt vll etwa zu kompliziert, wenn du doch den Antrag jetzt umschreibst, dann entstehen doch keine weiteren Gerichtskosten und auch keine weiteren RA-Kosten.
Das denke ich auch, aber zwischenzeitlich ist ja die Hauptforderung weggefallen, wenn der Schuldner dann Widerspruch gegen den MB einlegt, kann es dann nicht sein, dass man dann auf den Kosten für´s streitige Verfahren sitzen bleibt?
Curry

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Gast

#13

06.02.2007, 15:06

_nancy_ hat geschrieben: Das denke ich auch, aber zwischenzeitlich ist ja die Hauptforderung weggefallen, wenn der Schuldner dann Widerspruch gegen den MB einlegt, kann es dann nicht sein, dass man dann auf den Kosten für´s streitige Verfahren sitzen bleibt?
Hmm, daß könnte natürlich sein. Aber wissen wir nicht alle wie Schuldner sind. =)
Gast

#14

06.02.2007, 15:07

wenn Du vom Gericht den Hinweis bekommen hast, daß Du den Mahnbescheid im automatisierten Verfahren einreichen sollst, dann haste ja in der Regel auch schonmal ein gerichtliches Aktenzeichen.

Zu diesem Aktenzeichen würde ich dann den automatisierten Mahnbescheid einreichen.

Der Gegner wird ja wahrscheinlich sowieso Widerspruch einlegen, wenn ihm der Mahnbescheid zugestellt wird.

In Deiner Anspruchsbegründung musst Du dann bloß noch auf Schadenersatz umstellen.

Gruß Preußi :)
MrBoogie
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#15

06.02.2007, 15:33

@andreas
sorry wenns falsch rüber kam. bin doch immer ruhig.

so hab das geklärt. hab mit ner rechtspflegerin gesprochen und die hat gesagt, dass der antrag zurückgenommen werden soll.

ich soll auf § 269 zpo verweisen (klagerücknahme). damit würde das verfahren dann an das streitgericht zwecks kostenentscheidung abgegeben werden.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
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Curry
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#16

06.02.2007, 15:37

Na das ist doch mal ne Antwort!
Curry

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Andreas

#17

06.02.2007, 15:38

Das klingt ja noch recht simpel :D

PS: Kein Problem, Mr. B :wink:
Gast

#18

06.02.2007, 15:59

jetzt sind wa alle wieder etwas schlauer :mrgreen:
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Pepsi
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#19

06.02.2007, 17:24

also ich würde gar nix zurücknehmen, sondern die SAche für erledigt erklären und sogleich "Kosten trägt der ANtragsgegner" beantragen, fertig.. zurücknehmen geht ja nicht, dann tragt ihr ja die Kosten (wenn dus richtig gemacht hättest und der ANtragsgegner vor Erlass gezahlt hätte, hättest dus doch genauso gemacht oder?)
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#20

06.02.2007, 18:14

chef hat auch nach rücksprache gesagt, ich solls so machen. aber halt beantragen, dass der gegner die verfahrenskosten zu tragen hat. werd mich aber nochmal absichern morgen.
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